Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Zwei Häuser im selben Jahr verkaufen?

Sehr geehrter Steuerberater/in,

bitte geben Sie mir einen Rat, wie ich mich am besten verhalte, weil ich mich mit steuerlichen Dingen wenig auskenne, sie sind mir ein Gräuel.

Ich bin aus meinem Beruf ausgestiegen, habe keine steuerpflichtigen Einkommen mehr, nur Mieten, die ich bisher weitgehend mit Aufwendungen für die Pflege meiner alten Mutter gegenrechnen konnte. Das Finanzamt kennt mich nicht mehr. Ich war arm aber glücklich.

Jetzt verkaufe gerade das Haus, in dem ich 20 Jahre lang gelebt habe. VP = 55000 €.

Schließlich habe ich noch ein weiteres Haus, mein Elternhaus, das mir 2004 überschrieben wurde. Mutter hatte bis zu Ihrem Ableben im Dezember 2010 Nießbrauch darin. Jetzt möchte ich es aus verkaufen (ca. 400T € minus 33T Pflichtteilergänzungsanspruch nach Abschmelzung für meinen Bruder).

Eine Geldschwemme kommt auf mich zu.

Jetzt meine Fragen:

1. Wie wird sich das FA zu diesen Vorgängen verhalten?
2. Um welche Steuersummen geht es, bitte nur ganz ungefähr?
3. Wie verhalte ich mich aus steuerlicher Sicht am sinnvollsten; soll ich den Verkauf des Elternhauses vielleicht auf nächstes Jahr verschieben?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Selbstgenutztes Haus

Wenn Sie das gesamte Haus entweder von Anfang an oder in den letzten 3 Jahren ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, fällt kein steuerlicher Veräusserungsgewinn an, d.h. die Veräüsserung ist komplett steuerfrei.

Elternhaus

Eine Veräusserung unterliegt dann im Rahmen des Veräusserungsgewinns der Einkommensteuer, wenn Sie das Haus innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung veräussern.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Selbstgenutztes Haus

Wenn Sie das gesamte Haus entweder von Anfang an oder in den letzten 3 Jahren ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, fällt kein steuerlicher Veräusserungsgewinn an, d.h. die Veräüsserung ist komplett steuerfrei.

Elternhaus

Eine Veräusserung unterliegt dann im Rahmen des Veräusserungsgewinns der Einkommensteuer, wenn Sie das innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach der Anschaffung veräussern. Wenn Ihnen das Haus in 2004 in vollem Umfang unentgeltlich übertragen wurde und die Mutter in 2004 mehr als 3 Jahre Eigentümerin des Hauses, ist auch in diesem Falle die Veräusserung steuerfrei. Haben Sie Zuzahlungen leisten müssen, so liegt in Höhe der Zuzahlung eine Anschaffung vor, sodaß dann ein anteiliger Veräusserungsgewinn zu versteuern wäre. Dafür ergibt sich aber aus Ihrer Sachverhaltsschilderung kein Anhaltspunkt.

Bei der Beantwortung Ihrer Fragen bin ich davon ausgegangen, dass beide Objekte zu Ihrem Privatvermögen und damit zu keinem Betriebsvermögen bzw. land-und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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