Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Studienaufwendungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zur Zeit Student und nebenbei selbstständig sowie in Festanstellung tätig um mir das Studium zu finanzieren.

Durch meine beiden Tätigkeiten hatte ich 2011 Einkünfte in Höhe von 16848,23€ (wahrscheinlich weniger da noch ein paar Rechnungen nicht berücksichtigt wurden)

Ich habe das erste Halbjahr in den Niederlanden studiert und das darauf folgende Halbjahr in den USA. Daher habe ich für mein Studium sehr hohe Aufwendungen.

- Zweitwohnsitz Niederlande
- Miete im Studentenwohnheim USA
- Fahrtkosten in die Niederlande
- Flug in die USA
- Telefonrechnung in den USA, da ich für meine Tätigkeit erreichbar sein muss
- Bücher und Materialien
- Krankenkasse Deutschland
- Krankenkasse USA
- Visakosten USA

Was kann ich davon in welcher Höhe absetzen? Telefonkosten und Mietkosten werden zum Teil ja auch immer als Privatkosten angesehen oder?

Gerne würde ich von Ihnen eine grobe Einschätzung einholen, wie viel eine ordnungsgemäße Berücksichtigung meiner Studienaufwendungen in die Einkommensteuererklärung durch einen versierten Steuerberater kosten würde. Es handelt sich um ca. 20-30 Belege.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

StB Manuela Ponikwar

Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchten:

Der Ansatz von Kosten für ein Studium richtet sich Wesentlich danach, ob es sich um ein Erststudium handelt oder ob Sie bereits vorher studiert hatten bzw. eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Kosten, die für ein Erststudium entstehen können steuerlich nur im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Hier können Sie für 2011 max. 4.000 EUR, ab 2012 max. 6.000 EUR als eigenen Ausbildigungskosten geltend machen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Bei den Kosten wäre so ziemlich alles drin, was Sie oben genannt haben (auwärtige Unterbringung, Reisekosten, Materialien etc.) Nachdem der BFH letzten Sommer zum Thema Erststudium noch anders entschieden hatte, hat der Gesetzgeber mit einer Gesetzesklarstellung reagiert. Hier hat nun ein Pilot geklagt, so dass man sich im Rahmen des Einspruchsverfahrens ans Klageverfahren anhängen kann.

Für die meisten wäre ein Ansatz als vorweggenommene Werbungskosten günstiger, da hier ein Verlustvortrag aufgebaut werden kann (wenn den Kosten während des Studiums keinen Einnahmen entgegenstehen) und die Kosten unbegrenzt geltend gemacht werden können. Dies ist mit der gesetzlichen Regelung grundsätzlich nur möglich, wenn Ihr Studium ein Zweitstudium bzw. nach abgeschlossener Ausbildung ist.

In Ihrem Fall sind Einkünfte vorhanden. Ein Verlustvortrag könnte nur entstehen, wenn beim Zweitstudium die Kosten in 2011 höher waren als Ihre Einkünfte. Dieser Vorteil ist für Sie also wahrscheinlich nicht relevant.

Wenn man bei Ihnen 16.000 EUR Einkünfte rechnet - 4.000 EUR Ausbildungskosten (Sonderausgaben) - 1.500 sonstige Sonderausgaben (Schätzung für Krankenversicherung, sonstige Versicherungen) wären wir beim zu versteuernden Einkommen bei 10.500 EUR und damit im Grundtarif bei einer Einkommensteuerlast von 406 EUR + Soli + Kirchensteuer.

Der Werbungskostenabzug ist günstiger, wenn Ihre Kosten in 2011 4.000 EUR übersteigen, denn für ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 8.004 EUR ist die Steuerlast 0.

----------

Zur weiteren Beurteilung Ihres Falles beantworten Sie mir bitte die folgenden Fragen:

War Ihr Studium ein Erststudium ist oder ob Sie bereits vorher eine Ausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben.

Hatten Sie während der Zeit des Studiums ganzjährig einen eigenen Wonhnsitz in Deutschland, an dem Sie sich organisatorisch und finanziell beteiligt haben und der eine in sich abgeschlossene Wohnung incl. eigener Küche darstellt?

Welche Art von selbständige und angestellter Tätigkeit führen Sie aus? Wo haben Sie während Ihrer Zeit in den Niederlanden bzw. USA die Leistung erbracht. Hier sind auch die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen, da sich das Besteuerungsrecht häufig nach dem Wohnsitzprinzip richtet und Sie ggf. parallel Wohnsitze in mehreren Ländern hatten.

----------

Bestenfalls senden Sie mir Ihre Rückantwort per E-Mail an steuerberatung@ponikwar.de. Die Rückmeldung erfolgt selbstverständlich im Rahmen des Anfragehonorars.

Dann kann ich Ihnen nach abschließender Beurteilung direkt auch eine Schätzung des Honorars mitschicken.

Bis dahin einen schönen Gruß

Manuela Ponikwar
Steuerberaterin
http://www.ponikwar.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

StB Manuela Ponikwar

StB Manuela Ponikwar

Vaterstetten

effizient | kreativ | direkt | fair

Mit Kreativität, Engagement und Begeisterung bin ich auf der Suche nach steuerlichen Herausforderungen. Gemeinsam mit meinen Mandanten arbeite ich, bis auch unterm Strich das Beste herauskommt.
Und das mit Transparenz und ohne Überraschungen beim Honorar.

Leistungen:

- Steuerliche Beratung und Optimierung bei allen Steuerarten: für Unternehmen, Selbständige in Gewerbe oder Freiberuf, Gründer, Vermieter, Angestellte
- Buchführung | Jahresabschlusserstellung
- betriebswirtschaftliche Beratung z.B. bei Rechtsformwahl, Investitionen, Planungen, Umwandlungen
- Gründungsberatung | Insolvenz- und Sanierungsberatung
- Wirtschaftsprüfung und rechtliche Beratung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern

vollständiges Profil