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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Beiträge zu einer ausländischen Voll-Krankenversicherung absetzbar?

Sind Beiträge zu einer ausländischen Voll-Krankenversicherung absetzbar?

Situation:
Meine Frau und die 2 Kinder haben das Schuljahr 2013/2014 in Brasilien verbracht. Daher habe ich eine lokale Krankenvollversicherung für alle 3 abgeschlossen. Die Beiträge hierzu würde ich gerne in meiner deutschen Steuererklärung 2013 & 2014 geltend machen. Die Frage ist in welcher Anlage und Zeile?

Meine Frau ist in Deutschland pflichtversichert, \\\"Kind 1\\\" (15 Jahre) freiwillig gesetzlich und\\\" Kind 2\\\" (9 Jahre) privat versichert. Meine Frau und ich sind gemeinsam veranlagt und wir sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für die Kinder. Die 183 Tage Regel greift nicht. Einkünfte in Brasilien hatten/haben wir keine.

Konkrete Fragen:
Sind diese Beiträge absetzbar? In welcher Anlage und Zeile kommen sie?





Anton Pernitschka

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich die Frage beantworten.

Nach BFH- Urteil vom 24.06.2009, BStBl II 2009, 1000 sind im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen, im Inland abziehbar. Hinweis auch auf BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087.

Die Beiträge sind in Zeile 25 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater

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