2. Wohnsitz
März 10, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Hallo.
Folgendes:
Ich wurde von meinem Arbeitgeber in Düsseldorf, im Mai 2010 nach Niedersachsen entsendet. Damals hatte ich meinen 1.Wohnsitz in Düsseldorf. Vertraglich wurde geregelt, dass ich eine Wohnung in Niedersachsen bis zu einem Betrag von 350€ bezahlt bekomme. Der Arbeitgeber bezahlt nun monatlich direkt 350€ an den Vermieter.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich meinen Hauptwohnsitz in Düsseldorf und bin also gependelt. Nun habe ich meine Wohnung in Düsseldorf aufgegeben und überlege nun wo ich den Hauptwohnsitz legen soll. Dem Arbeitgeber ist diese Veränderung bekannt, er möchte jedoch an dieser direkten Bezahlung der Miete festhalten. Meine Frage:
Muss ich diese 350€ als geldwerten Vorteil in meiner Steuererklärung angeben? Würde es Sinn machen meinen 1.Wohnsitz weiterhin nicht in Niedersachsen zu deklarieren und welche Konsequenzen hätte es wenn ich ihn in Niedersachsen anmelde?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf und den Zweitwohnsitz in Niedersachsen hatten, lagen durch die Entsendung die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vor. Dies hat steuerlich zur Folge, dass Sie die auswärtigen Mietkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbst. Arbeit geltend machen können, solange die doppelte Haushaltsführung besteht. Sofern im Rahmen der doppelten Haushaltsführung der Arbeitgeber diese Mietkosten übernimmt, stellt dieser Betrag steuerfreien Arbeitslohn dar, den Sie dann nicht noch zusätzlich als Werbungskosten abziehen können. Insofern war dieser Lohn steuerfrei.
Wenn Sie nun ganz nach Niedersachsen ziehen, haben Sie dort Ihren Lebensmittelpunkt. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht mehr vor und die Mietzahlung des Arbeitgebers stellt steuerpflichtigen Lohn dar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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