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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

verkauf und Kauf gesellschafteranteile

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Ehemann hat im Oktober 2010 100 % seiner GmbH Anteile eines landwirtschaftlichen Betriebes verkauft.Er ist 58 Jahre alt und 40 % des Erlöses ist steuerfrei.Ich bin mit 50 % Eigentümerin eines Dentallabores (GmbH).Es ergibt sich die Möglichkeit für meinen Mann die anderen 50 % Gesellschafteranteile am Labor zu erwerben.Kann dieser Verkauf mit dem Kauf neuer Anteile die Einkommenssteuer mindern?
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nach § 6b Absatz 10 EStG könnte Ihr Mann dem Grunde nach den steuerpflichtigen Veräusserungsgewinn bis zu 500.000 Euro bei Anschaffung der Anteile an dem Dentallabor bis spätestens 31.12.2012 übertragen. Durch die Übertragung kann Ihr Mann den Veräusserungsgewinn im Jahr 2010, je nach Höhe des Veräusserungsgewinns und dem persönlichen Einkommensteuersatz bis auf null mindern. Ich muss Sie allerdings darauf hinweisen, dass Sie die Vorgehensweise detailliert mit einem Steuerberater planen und durchsprechen müssen, damit alles steuerlich richtig läuft.
Ich kann Ihnen im Rahmen dieses Forums nur die Richtung vorgeben, die dann detailliert an Hand der Unterlagen zu einer endgültigen Gestaltung führen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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