Zusammenrechnen-Gewinne 2008/ Verluste 2009
September 26, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frage die ich habe ist eher banal. Aus Aktien und Optionsgeschäften, die ich im Jahr 2008 veräußert habe, habe ich Gewinn gemacht. Ich überlege es mir in diesem Jahr Wertpapiere mit Verlust zu veräußern (ich habe es noch nicht gemacht), und ich wollte wissen, ob so was sich aus steurlicher Sicht lohnt. Was ist der Vorgang in diesem Fall? Können die Verluste in der Erklärung 2008 (oder 2009, 2010...), direkt oder indirekt, abgesetzt werden, und wie? Werden Gewinne und Verluste mit dem gleichen Faktor (bis auf das Zeichen) vesteuert?
Ich bedanke mich schon mal in Voraus.
mfg
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ab 2009 müssen Sie folgendes beachten:
Sie müssen zunächst zwischen "Altverlusten und Neuverlusten" unterscheiden.
ALTVERLUSTE
Hierbei handelt es sich um Spekulationsgeschäfte, bei denen Sie Wertpapiere vor dem 1.1.2009 erworben und diese innerhalb der Spekulationsfrist veräußert haben.Derartige Verluste können von 2009 bis 2013 einschliesslich entweder mit Spekulationsgewinnen im Sinne des § 23 EStG (z.B. Grundstücksveräusserungen im Privatvermögen) oder mit Wertzuwächsen im Sinne von Kapitaleinkünften im Sinne des § 20 Absatz 2 EStG verrechnet werden.
NEUVERLUSTE
Neuverluste liegen immer dann vor, wenn Sie die Wertpapiere nach dem 31.12.2008 erworben haben. Derartige Verluste können mit Ausnahme der Aktiengeschäfte mit sämtlichen Kapitaleinkünften, also auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Dafür können Verluste aus Kapitaleinkünften in Zukunft nicht mehr mit den anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur noch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Darüber hinaus ist bei Verlusten aus Kapitalvermögen kein Rücktrag z.B. auf 2008 möglich, jedoch ist ein unbeschränkter Vortrag auf die kommenden Jahre möglich.
Sie sehen, Ihre Frage ist keineswegs banal, der Sachverhalt ist, wie so oft im Steuerrecht, sehr kompliziert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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