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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Entfernungspauschale

Kann ich die Kilometer von meiner Wohnung zu wechselnden Arbeitsstätten als Werbungskosten geltent machen wenn der PKW vom Arbeitgeber gestellt wird?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Firmenwagen gestellt und bei der Lohnbesteuerung einen geldwerten Vorteil in Höhe von 0,03% des inländischen Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt. In diesem Falle können Sie die Fahrten im Rahmen der Entfernungspauschale mit 0,30 Euro steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Dipom Betriebswirt/Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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