Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane eine Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen (\\\"Wegverlegung\\\") und bitte um Ihre Unterstützung.
Ich bin seit 2010 mit meinem in Berlin lebenden Partner zusammen. Ich selbst lebe in Frankfurt/Main. Wir sind nicht verheiratet und planen dies auch nicht.
Ich halte mich regelmäßig am Wohnort meines Partners in Berlin auf. Er hingegen ist lediglich ca. 5 mal jährlich bei mir in Frankfurt. Aufgrund unserer jeweiligen persönlichen und familiären Situation ist Berlin mein Lebensmittelpunkt geworden, was ich nun steuerlich geltend machen möchte. Ob dies auch den steuerrechtlichen Voraussetzungen gerecht wird, weiß ich nicht.
Aufgrund des Berliner Meldegesetzes ist es mir als Ledige nicht möglich, meine Hauptwohnung melderechtlich nach Berlin zu verlegen. Mein Erstwohnsitz bleibt also Frankfurt.
Wir werden unsere derzeitigen Wohnungen beibehalten. Meine Wohnung ist 49 qm groß, meine Kaltmiete beträgt 383,47 €, die Warmmiete 560 €. Die Wohnung meines Partners ist 64 qm groß, die Kaltmiete beträgt 348,70 €, die Warmmiete 540 € (Genossenschaftswohnung, daher sehr günstig).
Mein Arbeitsplatz befindet sich in Langen. Das sind 30 km von Frankfurt und 570 km von Berlin entfernt.
Ich bitte Sie, mir wesentliche zu beachtende Punkte/Knackpunkte für meine konkrete Situation zukommen zu lassen, damit ich die Erfolgsaussichten beurteilen kann. Zudem bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
• Wieviel Familienheimfahrten nach Berlin muss ich monatlich/jährlich mindestens durchführen? Werden Fahrten meines Partners nach Frankfurt hierbei angerechnet, auch wenn diese steuerlich nicht geltend gemacht werden können?
• Bei der Durchführung der Familienheimfahrten mit der Bahncard 100 oder der Mitfahrzentrale (ich habe kein Auto) werden keine Tickets/Belege ausgegeben. Insofern kann ich keine konkrete Familienheimfahrt nachweisen. Auf welche Weise muss ich dann gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass ich am Wochenende XY in Berlin war? Genügt hier eine einfache Erklärung meines Partners und mir oder verlangt das Finanzamt eine eidesstattliche Versicherung?
• Ist es erforderlich, dass ich in den Mietvertrag meines Partners einsteige?
• Ich habe gelesen, dass ich mich an den Wohnungskosten des Erstwohnsitzes von mehr als 10 % beteiligen muss. Muss dies anhand Überweisungsbelege nachgewiesen werden oder genügt bei Barzahlung eine Erklärung/Quittung meines Partners?
• Empfehlen Sie, meine Situation vorab mit dem Finanzamt zu klären/genehmigen zu lassen oder den Antrag erst mit der Veranlagung geltend zu machen?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße