Werbungskosten u. Immobilien-Einheitswert bei Immobilien-Vermietung
Thema: Werbungskosten in der Einkunftsart "Vermietung u. Verpachtung"
Können Verluste aus Vermietung u. Verpachtung mit anderen Einkünften verrechnet werden oder können diese Verluste nur innerhalb der gleichen Einkunftsart mit zukünftigen Gewinnen der gleichen Einkunftsart (per Verlustvortrag) verrechnet werden? Ist der Verlustvortrag zeitlich oder betragsmässig beschränkt ?
Immobilienbesitzer musste öfters zu seinen ca. 350 km entfernten vermieteten Objekten (Standort: Deutschland) reisen (Treffen mit potentiellen Mietern, Reparaturen usw.). Als Transportmittel hat der Immobilienbesitzer, der Gesellschafter-Geschäftsführer
seiner 1-Mann GmbH (Lackierbetrieb, Standort: Deutschland) ist, seinen Dienstwagen, den er per 1 % Regelung privat versteuert, genutzt.
Ferner hat er einen zweiten Wagen, der auf ihn als natürliche Person in Polen zugelassen ist, wo der Immobilienbesitzer ein Ferienhaus besitzt. Tankquittungen hat er aufbewahrt. Kann er Fahrtkosten (mit den Fahrzeugen) geltend machen? Wenn ja, die tatsächlichen Tankquittungen oder mit der Bemessungsmethode "30 cent / km" ?
In der Einkommenssteuererklärung wird bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach einem "Einheitswert" der Immobilien gefragt. Bisher hat ein Steuerberater die Einkommensteuererklärungen gefertigt.
Belege und Bescheide hat der Steuerberater immer an den Mandanten zurückgeschickt, jedoch nie eine Kopie der eigentlichen Einkommensteuererkärung.
Frage: Hat Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Herausgabe der Kopien der abgegebenen Steuererklärungen und Herausgabe der Berechnungen des Einheitswertes?