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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Werbungskosten u. Immobilien-Einheitswert bei Immobilien-Vermietung

Thema: Werbungskosten in der Einkunftsart "Vermietung u. Verpachtung"

Können Verluste aus Vermietung u. Verpachtung mit anderen Einkünften verrechnet werden oder können diese Verluste nur innerhalb der gleichen Einkunftsart mit zukünftigen Gewinnen der gleichen Einkunftsart (per Verlustvortrag) verrechnet werden? Ist der Verlustvortrag zeitlich oder betragsmässig beschränkt ?

Immobilienbesitzer musste öfters zu seinen ca. 350 km entfernten vermieteten Objekten (Standort: Deutschland) reisen (Treffen mit potentiellen Mietern, Reparaturen usw.). Als Transportmittel hat der Immobilienbesitzer, der Gesellschafter-Geschäftsführer
seiner 1-Mann GmbH (Lackierbetrieb, Standort: Deutschland) ist, seinen Dienstwagen, den er per 1 % Regelung privat versteuert, genutzt.
Ferner hat er einen zweiten Wagen, der auf ihn als natürliche Person in Polen zugelassen ist, wo der Immobilienbesitzer ein Ferienhaus besitzt. Tankquittungen hat er aufbewahrt. Kann er Fahrtkosten (mit den Fahrzeugen) geltend machen? Wenn ja, die tatsächlichen Tankquittungen oder mit der Bemessungsmethode "30 cent / km" ?

In der Einkommenssteuererklärung wird bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach einem "Einheitswert" der Immobilien gefragt. Bisher hat ein Steuerberater die Einkommensteuererklärungen gefertigt.
Belege und Bescheide hat der Steuerberater immer an den Mandanten zurückgeschickt, jedoch nie eine Kopie der eigentlichen Einkommensteuererkärung.

Frage: Hat Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Herausgabe der Kopien der abgegebenen Steuererklärungen und Herausgabe der Berechnungen des Einheitswertes?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen gerne folgende Antworten geben.

Verluste aus Vermietung und Verpachtung sind mit anderen Einkünften verrechenbar. Der Verlustvortrag ist zeitlich nicht beschränkt. Betragsmäßig sind Verluste bis 1 Mio. Euro zurückzutragen, ansonsten erfolgt ein Vortrag, wobei bis 1 Mio. ein unbegrenzter Verlustausgleich erfolgt. Darüber hinaus bis 60%.

Fahrtkosten zu den Immobilien können mit 30 Ct./Km geltend gemacht werden. Sie sollten dazu eine Liste über die Fahrten führen und diese bei ANforderung dem Finanzamt vorlegen können. Wenn möglich sollten Sie angeben, dass Sie die Fahrten mit dem Fahrzeug aus Polen vorgenommen haben, da das Finanzamt ggfs. die Fahrten mit dem Firmenfahrzeug nicht anerkennt.

Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Aushändigung einer Kopie Ihrer Steuererklärung. Sie sollten daher Ihren Berater danach fragen. In Der Anlage V wird eigentlich nur nach dem Einheitswertzeichen gefragt. Dieses finden Sie z.B. im Grundsteuerbescheid der Stadt oder der Gemeinde, die für die Immobilie zuständig ist. Im Zweifel können Sie dort auch anrufen und einmal nach dem Einheitswertkennzeichen fragen, damit Sie dieses in der Anlage V eintragen können.

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne mit Ihrer Rückfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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