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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

VERTRAGSSTRAFE aus Abmahnung Einkommenssteuerpflichtig?

Ich habe ein Gewerbe (u.a. Bürogeräte-Versandhandel). Durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung meines beauftragten Anwaltes an einen Mitbewerber habe ich eine Unterlassungserklärung des Mitbewerbers erhalten, der sich verpflichtet hat, bei einem Wiederholungsverstoss eine Vertragsstrafe an mich zu leisten.
Aufgrund eines nun erfolgten WIederholungsverstosses habe ich von dem Mitbewerber eine Vertragsstrafe von 2.500,- Euro (keine USt enthalten) geltend gemacht und auch erhalten.

Die Frage ist nun, ob diese Vertragsstrafe in der EKST als steuerpflichtige oder Nicht steuerbare Einnahme verbucht werden muß und entsprechend in den Jahresgewinn fließt oder eben nicht.

Betriebseinnahmen sind ja Einnahmen die ein Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erzielt. Meine GEWERBLICHE Tätigkeit ist der Handel mit Bürogeräten und nicht mit Abmahnhandlungen.

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Die Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR ist ein Geldzugang, der durch Ihren Betrieb veranlasst ist und unterliegt daher als Betriebseinnahme der Einkommen- und Gewerbesteuer. (H 4.7 „Betriebseinnahmen“ Einkommensteuer-Hinweise (EStH)).

Mangels Leistungsaustausch unterliegt die Vertragstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR nicht der Umsatzsteuer (1.3 Abs. 1 Umsatzsteueranwendungserlass (UstAE)).

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges