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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Auswandern nach Neuseeland = Absetzen Kosten ?

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte meinen Job zum 31.10.2008 in Deutschland gekündigt und bin nach Neuseeland ausgewandert. Es war also kein beruflicher Zwang, sondern die Suche nach einer neuen, persönlichen Herausforderung.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Job in Neuseeland.
Zudem war mein Antrag auf „permanent resident status in Neuseeland“ noch in Bearbeitung. Der Status „permanent resident“ ist mittlerweile ein Muss, um in Neuseeland arbeiten zu können.
Nach diversen Monaten Urlaub arbeite ich nun seit Juni 2009 in Neuseeland und habe zudem den „permanent resident status“.

Meine Frage :
Kann ich nun irgendetwas nach welchen Steuerrecht bzw. Gerichtsurteil absetzen ?
Folgende Kosten kämen z.B. in Betracht :
- Flugkosten
- Antrag „permanent resident status in New Zealand“
- Sprachkurs, Sprachtest
- Kosten Hausverkauf, Wohnungsauflösung in Deutschland

Danke im voraus.


PS:
O.g. Ausgaben wurden vom Finanzamt Hamburg ohne weitere Erklärung nicht anerkannt.

Matthias Wander

Sehr geehrter Herr Schoessler,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Aufwendungen können steuerlich nur abgesetzt werden, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen (Werbungskosten) oder dies sonst gesetzlich zugelassen ist (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung). Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn und soweit sie beruflich veranlasst sind.

Da Ihr Umzug nach Neuseeland rein privat veranlasst war, handelt es sich bei den von Ihnen aufgezählten Aufwendungen nicht um Werbungskosten, sondern um Kosten der privaten Lebensführung, die nach § 12 EStG nicht absetzbar sind. Auch ein Abzug als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung scheidet aus.

Somit hat das Finanzamt die Aufwendungen zu Recht nicht anerkannt.

Ich bedauere Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Matthias Wander