Versteuerung Veräußerungsgewinn n.§ 16 EStG
Mai 18, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Guten Tag
ich habe nach dem Verkauf des Flugzeuges in einem Flugzeugfond, an dem ich mit einer Einlage von 51.229,00 beteiligt war, einen Abfindungsbetrag erhalten und muß nun den Veräußerungsgewinn gem.§ 16 EStG versteuern. Der Freibetrag nach § 16,34 EStG steht mir nicht mehr zu,den habe ich bereits erhalten.Mein durchschn.Steuersatz 2009 wird bei 32,5% liegen.
Meine Frage :Trifft die sog.Fünftelregelung auf die Besteuerung dieses Veräußerungsgewinnes zu - wenn ja wie beantrage ich den - welcher Paragraph, welche Anlage zur EStG?Habe ich dadurch eine niedrigere Besteuerung oder was kann ich sonst beantragen?
Frdl.Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Die Fünftelregelung ist im § 34 Abs. 1 EStG geregelt. Die Fünftelregelung ist auf außerordentliche Einkünfte anzuwenden. Hierzu zählt auch der der Veräußerungsgewinn gem. § 16 EStG.
Der Veräußerungsgewinn ist auf der 2. Seite der Anlage G (Zeile 34) einzutragen. Die Fünftelregelung wird dann automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen.
Die Fünftelregelung dient dazu die Steuerprogression auf einmalige Einkünfte abzumildern. Dabei gilt: je höher der individuelle Steuersatz desto niedriger ist die Steuerersparnis. Wie hoch die Steuerersparnis in Ihrem Fall ist kann ohne Kenntnis des gesamten Falles nicht beziffert werden.
Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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