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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Verlustverrechnung E. St.

Meine Frau kann ein Grundstück verkaufen und wird dabei einen erheblichen Veräußerungserlös erzielen. Kann ich diesen bei der Einkommensbesteuerung mit Verlustvorträgen, dessen Feststellungbescheid im Zusammenhang mit der Einkommensteuerveranlagung 2013 erlassen worden ist, verrechnen? Die Verlustvorträge zum wesentlichen Teil für mich und zum viel geringeren Teil für meine Frau sind getrennt ausgewiesen. Meine Frau und ich sind seit mehr als 40 Jahren verheiratet und immer zusammen veranlagt worden.

Steuerberater Peter Jansen

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Beachtung der Regeln dieser Internetplattform möchte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:

Können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht in demselben Veranlagungszeitraum mit gleichartigen Gewinnen ausgeglichen werden, sind diese Verluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften in anderen Veranlagungszeiträumen verrechenbar.

Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten sind die Verluste des einen Ehegatten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit den Gewinnen des anderen Ehegatten ausgleichsfähig.

Dies gilt auch bei Verlustverrechnung im vorherigen oder in nachfolgenden Veranlagungszeiträumen.

Eine Verrechnung des Veräußerungsgewinns aus dem Grundstücksverkauf der Ehefrau mit den festgestellten Verlustvorträgen aus dem Jahre 2013 ist somit möglich.

Ich hoffe ich konnten Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Peter Jansen
Steuerberater

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Steuerberater Peter Jansen

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