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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Auskunft über Bestreitung Lebensunterhalt

Das Finanzamt wünscht von uns für 2009 eine Mitteilung, aus welchen Mitteln wir unseren Lebensunterhalt bestreiten. In der Einkommensteuer 2009 haben wir, da keine Einnahmen vorhanden, entsprechend keine Einnahmen angegeben. Aufgrund eines bis zum 13.04.09 laufenden Gewerbes der Ehefrau waren wir jedoch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Nun ist es so, dass wir seit 2009 im Ausland wohnen und dort unsere Einkünfte auch versteuern, daher haben wir diese ausländischen Einkünfte nicht angegeben in der deutschen Einkommensteuererklärung. Ein deutscher Wohnsitz und auch ein Konto bestehen jedoch weiterhin.

Müssen wir auf die Nachfrage des Finanzamtes antworten und wenn ja, müssen wir diese Einkünfte aus dem Ausland angeben, die ja ordnungsgemäß im Ausland versteuert sind? Wir können nachweisen, dass wir in Deutschland keinerlei Kosten (Wohnsitz bei den Eltern, kein PKW, keine Telefonanschluss, kein Handy etc.) haben (wir haben ja die Kontoauszüge), und daher auch keinen Nachweis erbringen müssen?

Wie könnte die Antwort an das Finanzamt rechtlich korrekt aussehen?

Steuerbera Georg Stahn

Guten Tag,

eine Antwort müssen jedenfalls dem Finanzamt geben.
Bei der Besteuerung kommt es darauf an, ob mit dem jeweiligen Staat ein sogenanntes "Doppelbesteuerungsabkommen" besteht.
Hier hat ggf. der deutsche Staat einen Progressionsvorbehalt.
Hierzu genügt es ggf. den Steuerbescheid des ausl. Staates in Kopie einzureichen.

Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich unter :

Tel.-Nr. 02161/67673
Mobil-Nr. 0172/2914429
Fax-Nr. 02161/672360
E-Mail georgstahn@t-online.de

für weitere Fragen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Georg Stahn

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Steuerbera Georg Stahn