Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Abgabe der Einkommenssteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage hätte ich gerne beantwortet:

Seit mehreren Jahren habe ich inzwischen keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Mein Einkommen wird regelmäßig und normal über den Arbeitgeber versteuert. Seitens des Finanzamtes hat das bisher noch zu keinen Nachfragen geführt. Jetzt möchte und muss ich das aber dringend begradigen. Was sollte ich wo tun?

Vielen Dank in voraus für eine kurzfristige Beantwortung

Mit freundlichen Grüßen
C.E.

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, sind Se nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Sollte Sie aufgrund besonderer Aufwendungen oder der unzutreffenden Besteuerung durch das Lohnsteuerabzugsverfahren eine Steuererstattung erwarten, können Sie dieses Jahr noch bis zum Jahr 2005 zurück Steuererklärungen abgeben. Dies nennt man Antragsveranlagung.

Es stellt sich folglich vorangig die Frage, ob Steuererstattungen zu erwarten sind. Die sollte vorab berechnet werden. Für den Fall, dass Sie Steuererklärungen machen wollen können Sie die Formulare im Internet herunterladen oder bei Ihrem Finanzamt abholen.
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit entweder eine "normale " Einkommsteuererklärung zu machen oder das Formular zur vereinfachten Einkommensteuererklärung auszufüllen. Dieses ist kürzer gehalten. Eine Steuernummer wird erst nach Abgabe durch das Finanzamt erteilt.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil