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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Arbeitszimmer

Ich bin als Angestellter tätig und habe bei meinem Arbeitgeber ein Arbeitszimmer. Neben dem Einkommen aus dieser Tätigkeit versteuere ich ebenfalls Einkommen aus Beteiligungen, aus Finanzanlagen sowie aus Vermietung und Verpachtung.
Für 2009 habe ich Aufwendungen von 1250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer zwecks Verwaltung der letztgenannten drei Einkunfsarten angesetzt.
Das Finanzamt lehnte mit folgender Begründung ab: "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht berücksichtigungsfähig, weil Ihnen für Ihre gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Entscheidend ist hier der Mittelpunkt Ihrer Gesamttätigkeit. Bereits durch Ihre nichtselbständige Haupttätigkeit wird der Mittelpunkt Ihrer Gesamttätigkeit indiziert."
Frage: Ist diese Ablehnung berechtigt? Wenn nein, kann ich 1250 Euro oder wie Selbständige einen unbegrenzten Betrag für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

StB Kiehne Katja Kiehne

Lieber Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Honorareinsatezs beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich hat das Finanzamt Recht. Denn in Ihrem Fall bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung ab.

Allerdings stehen Ihnen für Ihre drei anderen Einkunftsarten keine anderen Räumlichkeiten zur Verfügung, so dass hier ggf. versucht werden kann gegen zu argumentieren.

Denn lt.dem Beschluss des BVerfG vom 06.10.2010 gilt das Abzugsverbot icht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.

Maximal könnte ein Abzug von 1.250 Euro erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kiehne
Steuerberaterin
Master of Business Consulting (M.BC.)
Dipl.-Finanzwirtin (FH)

Wird das Arbeitszimmer zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte genutzt, ist die Abzugsfähigkeit jeweils getrennt zu prüfen. Die Aufwendungen sind dann entsprechend dem Nutzungsverhältnis aufzuteilen.
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Experte für Einkommensteuererklärung

StB Kiehne Katja Kiehne

StB Kiehne Katja Kiehne

Köln

Steuerberaterin seit 1998
Kanzlei mit Schwerpunkt Mandanten aus dem Gesundheitsbereich
Gutachterin im Bereich Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht
Wirtschaftsmediation
(Fortbildung über Zertifikatskurs an der Hochschule Wismar Mediatorin FH)

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