KSO
Bei einem Privatdarlehen wurde zunächst keine Tilgung u. Zinsen geleistet,Zinsen wurden dem Schuldbetrag hinzugerechnet.Sind die nicht geflossenen Zinsen dem FA trotzdem anzugeben oder erst wenn Zinsen gezahlt wurden?
Bei einem Privatdarlehen wurde zunächst keine Tilgung u. Zinsen geleistet,Zinsen wurden dem Schuldbetrag hinzugerechnet.Sind die nicht geflossenen Zinsen dem FA trotzdem anzugeben oder erst wenn Zinsen gezahlt wurden?
Leonberg, Württ
Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.
vollständiges Profil