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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

KSO

Bei einem Privatdarlehen wurde zunächst keine Tilgung u. Zinsen geleistet,Zinsen wurden dem Schuldbetrag hinzugerechnet.Sind die nicht geflossenen Zinsen dem FA trotzdem anzugeben oder erst wenn Zinsen gezahlt wurden?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nach § 11 Abs.1 Satz 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.

Wenn im Darlehensvertrag eine bestimmte Zins-und Tilgungsbelastung vereinbart wurde, dann begründet dieser Anspruch,insbesondere wenn keine Zins-und Tilgungsleistungen erfolgt sind, keinen Zufluss im Sinne des § 11 Abs.1 Satz 1 EStG, denn es sind keine Zinsen bezahlt worden. Einen fiktiven Zufluss gibt es nicht.

Zinsen fliessen immer erst mit der Zahlung zu, denn erst dann kann über sie wirtschaftlich verfügt werden. Nicht gezahlte Zinsen sind auch nicht zugeflossen.

Die Zinsen müssen erst in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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