Absetzbare Garagenkosten bei Neuerstellung
März 19, 2015 | 25,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Ich bin selbstständiger Handelsvertreter/Ingenieurbüro und wohne in einem Eigenheim mit einem Arbeitszimmer in dem ich anteilig zu 35% der Wohnfläche meine Arbeitszimmerkosten (Heizung,Strom, Wasser usw.) absetze. Außerdem bin ich umsatzsteuerpflichtig. Der Firmenwagen wird zu über 90% geschäftlich genutzt.einen Zweitwagen gibt es nicht. Fahrzeugkosten werden anteilig der gefahrenen km/Fahrtenbuch abgerechnet (keine Km-Pauschale) .
Ich beabsichtige auf meinem Grundstück eine Fertiggarage zu errichten.(Ca. 11.000.- €).
Kann ich die Garagenkosten und die Mehrwertsteuer absetzen. Wie?
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, sind nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Nach dem Sachverhalt wird die Garage überwiegend betrieblich genutzt. Die Aufwendungen sind somit mit dem betrieblich genutzten Anteil abzugsfähig. Allerdings sind die Anschaffungskosten der Garage nicht sofort abzugsfähig, sondern auf die betriebliche Nutzungsdauer zu verteilen. Die Nutzungsdauer einer Fertiggarage kann mit 20 Jahren angenommen werden, wenn die Garage auf dem eigenen Grundstück errichtet wird.
Die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten der Garage kann mit dem betrieblichen Nutzungsanteil im Jahr der Zahlung bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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