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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Wohnsitz in D Dienssitz in Ö kein Wohnsitz in Ö kein Grenzgänger Wo steuerpflicht

Ich habe bis jetzt in Deutschland gearbeitet, habe auch in Deutschland meinen Wohnsitz und meine Familie lebt auch in Deutschland. Ich werde zum 14.9. einen neuen Job mit Dienstsitz in Österreich/Wien antreten.
Meinen Hauptwohnsitz in Deutschland halte ich, meine Familie wird auch in Deutschland bleiben. Ich werde unter der Woche im Hotel wohnen (ich plane keinen Wohnsitz in Österreich anzumelden). Da ich im Rahmen meines neuen Jobs sehr häufig nicht in Österreich sein werde und mich in Deutschland und in anderen europäischen Ländern aufhalte, werde ich auch nicht mehr als 183 Tage in Österreich sein. Grenzgänger bin ich nicht, da die Entfernung zwischen deutschem Wohnort und österreichischem Job 500 km beträgt.
Meine Fragen lautet nun: 1. Muss ich für 2015 zwei Steuererklärungen (eine in D, eine in Ö) abgeben, da ich ja bis zum 13.9. mein Einkommen in D bezogen habe?
2. Kann ich meine Steuerpflicht in Österreich vermeiden, da die Lohnsteuer für mich in Ö höher ist als in D?
3.Ändert sich der Sachverhalt, wenn ich in Ö einen Zweitwohnsitz anmelden würde? 4. Der Arbeitgeber in Ö wird die Lohnsteuer und die SV Abgaben direkt vom Gehalt einbehalten. Wenn ich in D steuerpflichtig bleiben würde, wie bekomme ich diese Steuern wieder zurück?

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!
Viele Grüße

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Fragen:

1) in DE müssen Sie auf jeden Fall, da Sie auch nach dem 13.9. unbeschränkt steuerpflichtig in DE bleiben.

In Österreich sind Sie beschränkt Steuerpflichtig mit Ihren österreichischen Einkünften. Sie können dort zur Abgabe einer Steuererklärung optieren, wobei (wie in DE) der Tarif für beschränkt Steuerpflictige eher ungünstig ist. Erzielen Sie mehr als 90% des Familiengesamteinkommens in AUT, können Sie auch dort eine Option zur Einkommensteuer für unbeschränkt Steuerpflichtige ziehen.

Hier müssten Sie aber letztlich einen österreichischen StB befragen, um eine rechtssichere Auskunft zu erlangen.

2) Die Steuerpflicht in AUT lässt sich für die Tage NICHT vermeiden, in denen Sie physisch in AUT arbeiten/tätig sind.

Zu beachten in Ihrer Konstellation (Familie = Lebensmittelpunkt = Ansässigkeit in DE, Arbeit in AUT) ist aber, dass die Arbeitstage, die Sie außerhalb von AUT physisch arbeiten, voll von DE besteuert werden. Der Lohnsteuerabzug in AUT muss diesbezüglich wieder korrigiert werden. Sie müssten also Ihren Lohn bezogen auf 220 Arbeitstage aufteilen in zB. 120 Tage DE/Drittland und 100 Tage AUT. Die 120 Tage würden voll in DE besteuert im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht. Achten Sie darauf, ggf. Vorauszahlungen zu leisten.

3) Wohnsitz
Mit der Wohnsitznahme in AUT werden Sie dort unbeschränkt Steuerpflichtig und können dort eine \"vollwertige\" Steuererkärung mit Anwendung des regulären Tarifs und nicht des ungünstigeren Tarifs für beschränkt Steuerpfllichtige. Bitte mit StB in AUT endgültig klären!

4) Lohnsteuer AUT
siehe hierzu unter 2):
Die Arbeitstage in AUT bleiben dort besteuert, für die Tage außerhalb AUT müsste die Lohnsteuer korrigiert werden.

In DE gibt es hierfür einen Antrag auf (Teil)Befreiung vom Lohnsteuerabzug. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber in AUT, einen österreichischen StB oder direkt die AUT-Steuerbehörden, welches Verfahren AUT hier vorsieht, vielleicht ist es ähnlich!

Ich hoffe, ich konnte Sie ausreichend orientieren! Einige Fragen betreffen AUT-Steuerrecht, da kann ich nur schwer rechtssicher beraten. Das AUT-Steuerrecht ist aber in vielerlei Hinischt ähnlich.

MfG
StB P. Färber
post@richtig-gegensteuern.de

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StB Patrick Färber