Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Steuer in Deutschland und in den Emiraten

Hallo,

meine Familie und ich werden demnächst in die Emirate umziehen. Ich werde hier ca. alle 3 Monate eine Woche arbeiten und werde deshalb hier angemeldet bleiben. Meine Familie wird sich aber hier abmelden. Dazu habe ich hier Wohneingentum, das ich möbliert wochenweise vermieten werde.

Bin ich in Deutschland mit meinem gesamten Einkommen unbeschränkt steuerpflichtig oder muss ich hier beschränkt lediglich das Einkommen von meiner Arbeit in Deutschland und von meinen Mieteinnahmen versteuern?

Mit freundlichen Grüßen

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der Besonderheiten des DBA mit den VAE müssen Sie Ihren Arbeitslohn voll in DE versteuern unter Anrechnung der ausländischen Steuern. Da VAE keine erhebt, bleibt es bei der vollen dt. Steuer.

Durch die wochenweise möblierte Vermietung behalten Sie aus steuerlicher Sicht in Ihren Wohnsitz im Inland und sind unbeschränkt steuerpflichtig.

Die V+V fällt auch unter die unbeschränkte Steuerpflicht.
Denken Sie daran, dass die kurzfristige Vermietung als Ferienwohnung umsatzsteuerpflichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen
StB Färber

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Doppelbesteuerung

StB Patrick Färber