Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Besteuerung in Deutschland vermeiden bei Pendler zwischen Spanien und Deutschland

Ich werde nächstes Jahr voraussichtlich in Spanien arbeiten, d.h. einen spanischen Arbeitsvertrag haben und mein Gehalt in Spanien erhalten. Am Wochenende werde ich jedoch jeweils nach Deutschland pendeln, außerdem möchte ich auch alle meine Versicherungen (Kfz, Lebensversicherung, private Krankenversicherung) ganz normal in Deutschland weiterlaufen lassen und somit einen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben. Außerdem würde ich ab und zu in Deutschland Homeoffice machen, wobei in meinem Arbeitsvertrag steht, dass meine Arbeit in Spanien zu erfolgen hat.

Ich habe hierzu die folgenden Fragen, damit ich nur in Spanien Steuern zahlen muss:
Reicht es aus, wenn ich mehr als 183 Tage außerhalb Deutschlands arbeite? Muss ich das beweisen können z.B. mit Flugtickets?

Kann es steuerlich zu Komplikationen kommen, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland belasse und wenn ja welche?

Kann es steuerlich zu Komplikationen kommen, wenn mein spanischer Arbeitgeber mein Gehalt auf mein deutsches Konto einzahlt?

Welche weiteren Faktoren muss ich berücksichtigen, um steuerlich sicher zu gehen?

Besten Dank!

Mit freundlichen Grüßen

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben kann ich eine erste Einschätzung wie folgt geben:

Sie bleiben aufgrund Ihres Wohnsitzes in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Ihr Gehalt wird aber ausschließlich in Spanien versteuert, wenn Sie Ihre Tätigkeit physisch dort ausüben. Es ist nicht relevant, wieviel Tage Sie sich wo befinden. Das Bereithalten des spanischen Arbeitsvetrags und einer Wohnung dort reicht.
Die Homeoffice-Tätigkeit wäre streng genommen schädlich, weil Sie dann diese Arbeitstage anteilig in DE versteuern müssten. Da im Vertrag hierzu nichts steht und dies auch für das Finanzamt nicht ersichtlich ist, kann man das eher entspannt sehen.
Bei regelmäßiger Nutzung Ihres Homeoffice hätte Ihr spanischer Arbeitgeber ggf. eine Betriebstätte in DE.

Sie können unproblematisch alle Konten/Versicherungen hier behalten, da Ihr Gehalt nach dem Tätigkeitsprinzip versteuert wird.
Dabei gehe ich allerdings davon aus, dass Sie im Inland keine weiteren Einkunftsquellen haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick geben!
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Färber
StB

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Doppelbesteuerung

StB Patrick Färber