Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Rentendoppelbesteuerung Italien und Deutschland

Ich bin italienische und deutsche Staatsbürgerin und lebe in Deutschland. Ich bekomme eine Rente in Italien als pensionierte Lehrerin, die in Italien besteuert wird. Nun will das deutsche Finanzamt an meinem deutschen Wohnort (Hauptwohnsitz) auch Steuern aus dieser Pension, und behauptet, die in der Steuererklärung (2014) angegebenen und nachgewiesenen Steuerzahlungen in Italien nicht anerkennen zu können. Ich solle in Italien einen Antrag (welchen??) auf Rückerstattung stellen. Nachlesen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien, im Absatz 19, hat mir keine endgültige Klarheit zu meinem Fall erbracht. Ich will aber auch nicht zweimal Steuern auf meine Rente zahlen. Können Sie mir weiterhelfen?

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

Auf Basis des von Ihnen dargestellten Sachverhalts liegt das Finanzamt hier falsch:

Für Sie ist Art.19 Abs. 2 a) DBA einschlägig, wonach ausschließlich Italien besteuern darf.

Abs. 2 b) würde DE das Besteuerungsrecht geben, wenn Sie ausschliesslich die deutsche Staatsangehörigkeit hätten. Sie haben aber beide.

Die Lösung basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben. Fehlende Informationen können zu einer anderen Lösung führen. Welche Rechtsgrundlage führt denn das Finanzamt an?
MfG
StB Färber

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StB Patrick Färber