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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

60 Tage Regel bei Arbeit für eine internationale Organisation in der Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich spiele mit dem Gedanken, in der Schweiz bei einer internationalen Organisation eine Tätigkeit aufzunehmen. Mein aktueller Wohnort in Deutschland wäre dann ca. 250km von meiner Arbeitsstätte entfernt. Natürlich würde ich mir dann in der Schweiz eine Wohnung nehmen und pro Woche mind. 3 Tage in der Schweiz sein und den Rest von Deutschland aus dem Homeoffice arbeiten. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand würde in diesem Fall bei einem „normalen“ Schweizer Arbeitgeber ganz klar die 60-Tage-Regelung greifen und ich würde in der Schweiz voll steuerpflichtig werden.

Diese internationale Organisation hat aber mit der Schweiz ein Abkommen, dass Angestellte dieser Organisation, die in der Schweiz steuerpflichtig wären, in der Schweiz keine Steuern zahlen müssen. Sind die Angestellten aber in einem anderen Land steuerpflichtig (z.B. weil sie klassische Grenzgänger sind), müssen sie in ihrem Ansässigkeitsstaat voll versteuern. Unter diesen Umständen ist es für mich natürlich besonders erstrebenswert, als steuerpflichtig in der Schweiz zu gelten (da ich dann keine Steuern zahlen müsste).
Eigentlich wäre es ja einfach: Mein zukünftiger Arbeitgeber (die internationale Organisation) würde das Formular Gre 3 ausfüllen und ich hätte durch die Wohnung in der Schweiz genügend Nachweise, um die nötige Anzahl Nichtrückkehrertage zu belegen. Nach erster Auskunft der Organisation stellen sie aber keinerlei Bescheinigungen für Finanzbehörden aus. Durch das Abkommen mit der Schweiz ist das ja grundsätzlich auch nicht nötig. Ich bräuchte ja auch nur eine Bestätigung, um überhaupt erstmal zu klären, wo ich steuerpflichtig bin.
Meine konkreten Fragen lauten also:

1. Ist das Formular Gre 3 zwingend erforderlich oder reichen dem deutschen Finanzamt bei dieser eindeutigen Situation (250km Entfernung einfacher Weg zur Arbeit, Wohnung in der Schweiz, entsprechender Arbeitsvertrag) meine Nachweise?
2. Wie soll denn ein Arbeitgeber überhaupt die Nichtrückkehrertage nachweisen? Ich könnte ja trotz der Entfernung während der Arbeitszeit in der Schweiz anwesend sein, aber dennoch nach Feierabend immer nach Hause fahren? Wenn aus meinem Arbeitsvertrag hervorgeht, dass ich die meiste Zeit von der Betriebsstätte des Arbeitgebers aus arbeiten muss und ich den Nachweis der Wohnung habe, ist doch eigentlich alles klar.
3. Oder ist die Situation bei einer internationalen Organisation noch mal anders, da die Betriebsstätte zwar geografisch in der Schweiz liegt, aber irgendwie doch auf internationalem Territorium? Wobei ohne das Steuerabkommen mit der Schweiz ich durch die 60-Tage-Regel ja eindeutig in der Schweiz steuerpflichtig würde.

Ich hoffe, Sie können mir helfen, auch wenn mir klar ist, dass dieser Fall sehr speziell ist.

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,
Wir kommen nicht umhin, daß Sie mir die Organisation und das Abkommen nennen, sonst kommen wir zu keiner antwort!

Geht das?

MfG
StB Färber

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StB Patrick Färber