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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Grenzgaenger wohnhaft in F Angestellte in D - freiberufliche Nebentaetigkeit in D

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Grenzgängerin in einem Angestelltenverhältnis in Deutschland mit festem Wohnsitz in Frankreich, wo ich auch meine Steuern zahle.

Nun habe ich Ende letzten Jahres meine berufsbegleitende Ausbildung zur Yogalehrerin BDY abgeschlossen und möchte als Nebentätigkeit Yogakurse anbieten.

Jetzt habe ich ein Angebot erhalten, in einem Industriebetrieb in D im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Kurs zu übernehmen.

Meine Fragen hierzu:
1) Laut meiner Information ist Yogalehrer/in als freiberufliche Tätigkeit anerkannt und so oder vergleichbare Berufe im Katalog des Einkommensteuergesetzes gelistet. Muss ich dennoch zur Aufnahme der Tätigkeit einen Fragebogen an das Finanzamt schicken zur Prüfung der Freiberuflichkeit?
2) Ist dies in Deutschland zu versteuern, da die Tätigkeit dort erbracht wird?
3) Muss ich eine Betriebsstätte angeben?
4) Wäre ein Büro bei meinen Schwiegereltern, welches diese kostenlos zur Verfügung stellen, als Betriebsstätte möglich? (Beide sind Rentner, ich bin dort nicht mit Wohnsitz gemeldet).
5) Wie hoch ist die Grenze, bis zu der keine Steuern zu zahlen sind?
6) Muss in jedem Fall eine Steuererklärung in D eingereicht werden?
7) Sind bei Rechnungen mein Wohnsitz in F sowie die Büroadresse in D mit dt. Steuer-Nr. anzugeben?
8) Wie ist die Regelung für Einnahmen für Kurse über eine Honorarvereinbarung mit der VHS?
9) Welche Regeln/Pflichten bestünden bei einer evtl. Tätigkeit in Frankreich?

Für Ihre schnellstmögliche Rückmeldung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

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