Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Immobilienertragsteuer in Österreich vermeiden

Ich beabsichtige, ein geerbtes Grundstück in Österreich zu verkaufen.

Kann ich als Deutsche ohne Wohnsitz im Ausland und daher unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland gemäß DBA Deutschland-Österreich den in Österreich anfallenden Verkaufsgewinn aus einem Grundstückverkauf in Deutschland veranlagen, wo der Verkaufsgewinn einkommensteuerfrei wäre und somit die in Österreich zu zahlende Immobilienertragsteuer zu vermeiden? (Erblasser war am österreichischen Grundstück mehr als 10 Jahre wohnhaft).

Der mit dem Verkauf befasste österreichische Notar stellt mir frei, entweder die als Einkommensteuer mit Steuersatz 30% vom Verkaufsgewinn definierte Immobilienertragsteuer sofort vom Verkaufspreis abzuziehen und dem Finanzamt zu überweisen (mittels notarieller Steuer-Selbstberechnung durch den Notar), oder er macht lediglich Meldung ans dortige Finanzamt über den Verkauf und dem Verkaufserlös. In letzterem Fall gibt es die Möglichkeit, beim österreichischen Finanzamt den Antrag zur „Regelbesteuerung“ zu stellen, was immer dies auch bedeuten mag.

Welchen Antrag müsste ich ans österreichische Finanzamt stellen, falls die Veranlagung in Deutschland möglich wäre?

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Doppelbesteuerung