Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Pilot wohnhaft in D / Arbeit in Österreich / wo steuerpflichtig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft, es ist hierzu allerdings notwendig, daß die auskunftgebende Person sich mit österreichischem und deutschem Steuerrecht und den steuerspezifischen Regelungen für Luftfahrtpersonal gleichermaßen auskennt :

Ich bin seit Mitte diesen Jahres als Pilot bei einer österreichischen Fluggesellschaft angstellt. Meine Steuern und Sozialabgaben werden seither automatisch von meiner Firma ganz normal in Österreich abgeführt.

Mein Wohnsitz ist jedoch nach wie vor Deutschland (NRW).

Mein Arbeitgeber setzt mich nach folgendem Schema ein:

17 zusammenhängende Tage Arbeitszeit im Block an unterschiedlichen Örtlichkeiten im internationalen Ausland, danach jeweils 13 zusammenhängende Tage frei im Block zu Hause in Deutschland, Urlaubstage bereits darin enthalten.

- Daher arbeite ich 204 Tage pro Jahr im Ausland, zumeist Europa und Fernost. Aufenthalte in D oder Ö während der 17 Tage Arbeitsperiode kommen allerdings kaum vor, etwa nur 20 Tage pro Jahr insgesamt.

- Daher halte ich mich weder in D noch in Ö länger als 183 Tage auf pro Jahr.

-soweit mir bekannt ist, bin ich nicht als "Grenzgänger" einzustufen.

-soweit mir bekannt ist, gibt es aufgrund des internationalen Einsatzgebietes spezielle steuerliche Regelungen für Flug- und Schiffspersonal, welche die Besteuerung der Arbeitnehmer am jeweiligen Sitz der Fluggesellschaft vorschreiben.


Nun meine Fragen zu o.g. Situation:

1.) Gibt es eine Möglichkeit für mich, die in Ö gezahlten Steuern aufgrund der 183-Tage-Regelung im Rahmen der jährlichen(österreichischen) Steuererklärung zurückzuerhalten?

2.) wenn 1.) nicht möglich ist, würde sich zum Zwecke des Steuersparens eine weitere/andere gesetzliche Regelung bzw. Ausnahme als die 183-tage-Regel anbieten?

3.) Muß ich zusätzlich trotzdem eine Steuererklärung in D abgeben und wie muß ich dort dann evtl. verfahren?

4.) Kann das Finanzamt in D von mir Steuern verlangen?


Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Da Sie in D EINEN Wohnsitz innehaben sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und dies grundsätzlich mit Ihrem gesamten Welteinkommen.

Jetzt greift aber das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich. Nach Artikel 15 Abs. 5 wird Ihre Vergütung in Österreich versteuert, da dort der Sitz der Fluggesellschaft ist. Die 183 Tageregelung ist in Artikel 15 Absätze 2 und 3 geregelt. Die 183 Tageregelung gilt für Sie nicht, da Absatz 5 Vorrang hat.

Ihr Gehalt in Deutschland steuerfrei. Es erhöht aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG den Steuersatz auf andere Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland, sofern Sie welche haben. Dabei würden auch Einkünfte der Ehefrau im Rahmen der Zusammenveranlagung mit einbezogen.

Wenn Sie weitere Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland haben, dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und die steuerfreien Einkünfte aus Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit in Österreich in der Anlage N eintragen, damit der Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Doppelbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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