Steuerrückerstattung
Januar 11, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Also ich hatte vom 01.01.12 bis 31.05.12 einen Arbeitslohn
Steuerklasse III von ca. 32.000 Euro.
Hinzu kam bei mir in der Mai Abrechnung noch die Abfindung von ca.150,000 Euro.
Meine Frau Steuerklasse V ca. 33.000 Euro ( Jahresgehalt 2012 )
Schönen guten Tag,
zu meiner Person ich bin verheiratet hab im Juni 2012 meinen Job verloren
Abfindung von 160.000 Euro ( Fünftelregelung ) habe ich bekommen davon sind ca. 50.000 Euro als Lohnsteuerabzug weg gegangen.Seiher bin ich arbeitslos.
Nun die Frage wieviel bekomme ich denn ungefähr bei der Einkommensteuererklärung zurück ?
Recht herzlichen Dank für die Mühe
Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
die Frage ist so nicht zu beantworten, da wesentliche Angaben fehlen.
Bitte teilen per Nachfrage mit, wie hoch Ihr Bruttoeinkommen bis Juni war und wieviel Ihre Frau im Jahr 2012 verdiente. Dann kann eine grobe Steuerschätzung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Steuerberater
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Anhand Ihrer Angaben beträgt die Einkommensteuer/Soli ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer, Kindern, Werbungskosten und sonstiger steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen ca. 71.850 €. Das Arbeitslosengeld wurde mit monatlich 2.000 € (7 Monate = 14.000 €) mit dem Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Nach Abzug der geschätzten Lohnsteuerzahlungen in Höhe von ca. 65.420 € verbleibt eine Nachzahlung von 6.430 €.
Die Abfindungen unterliegen als außerordentliche Einkünfte einem ermäßgten Steuersatz. Die Ermäßigung wird bereits beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Weitere Einkünfte, wie der übrige Arbeitslohn, verfälschen jedoch dieses Ergebnis, sodass eine Nachzahlung möglich wird. In Ihrem Fall beträgt der Steuernachlass auf die Abfindung noch ca. 8.500 €.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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