Darf mein Vermieter unangemeldet meine Wohnung betreten?
April 6, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Hans Krüger
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Zivilrecht,
ich heiße Ulrike Schreiber und wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meines Vermieters. In meiner aktuellen Wohnsituation habe ich festgestellt, dass mein Vermieter mehrmals unangekündigt meine Wohnung betreten hat. Dies hat mich sehr verunsichert und ich fühle mich in meiner Privatsphäre stark beeinträchtigt.
Die Situation ist folgendermaßen: Mein Vermieter hat mir bisher keine konkreten Gründe genannt, warum er meine Wohnung betreten muss. Er kam immer zu Zeiten, zu denen ich nicht zu Hause war und hat Sachen in meiner Wohnung kontrolliert oder verändert, ohne mich darüber zu informieren. Da ich berufstätig bin und oft lange Arbeitszeiten habe, konnte ich ihn auch nicht persönlich darauf ansprechen.
Ich mache mir große Sorgen um meine Privatsphäre und fühle mich in meinen eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Daher möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob mein Vermieter das Recht hat, unangekündigt meine Wohnung zu betreten und welche rechtlichen Schritte ich ergreifen kann, um mich dagegen zu schützen. Gibt es gesetzliche Regelungen, die mein Vermieter beachten muss, bevor er meine Wohnung betritt? Wie kann ich meine Rechte als Mieterin in dieser Situation durchsetzen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Schreiber
Sehr geehrte Frau Schreiber,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Vermieters, der unangekündigt Ihre Wohnung betritt. Es ist verständlich, dass Sie sich in Ihrer Privatsphäre gestört und unsicher fühlen. Als Mieterin haben Sie bestimmte Rechte, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Privatsphäre zu schützen und unerlaubtes Betreten Ihrer Wohnung durch den Vermieter zu verhindern.
In Deutschland gilt das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Dies bedeutet, dass Ihr Vermieter nicht ohne Ihre Zustimmung Ihre Wohnung betreten darf, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Ein solches Interesse könnte beispielsweise ein akuter Wasserschaden sein, den der Vermieter umgehend beheben muss. In solchen Fällen ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung auch ohne Ihre Zustimmung zu betreten.
In Ihrem Fall scheint es jedoch so zu sein, dass Ihr Vermieter ohne konkreten Grund und ohne Ihre Zustimmung Ihre Wohnung betritt. Dies ist nicht rechtmäßig und verstößt gegen Ihre Rechte als Mieterin. Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen eine angemessene Ankündigungsfrist mitzuteilen, bevor er Ihre Wohnung betritt. Diese Frist beträgt in der Regel 24 Stunden. Durch die Ankündigung können Sie sicherstellen, dass Sie während des Besuchs des Vermieters zu Hause sind und eventuelle Fragen oder Anliegen direkt klären können.
Falls Ihr Vermieter weiterhin unangekündigt Ihre Wohnung betritt, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit ihm zu suchen und ihn höflich darauf hinzuweisen, dass er sich an die gesetzlichen Regelungen halten muss. Sollte sich die Situation nicht verbessern, können Sie auch rechtliche Schritte einleiten. Sie haben das Recht, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um Ihr Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durchzusetzen.
Zusätzlich können Sie sich an einen Mieterverein oder an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden, um weitere rechtliche Schritte zu besprechen und Unterstützung zu erhalten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Mieterin zu verteidigen und Ihr Vermieter dazu zu bringen, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Krüger
Rechtsanwalt für Zivilrecht
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