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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Kann ich von einem Vertrag zurücktreten, wenn ich arglistig getäuscht wurde?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Anneliese Born und benötige dringend Ihre Hilfe in einer rechtlichen Angelegenheit. Vor einiger Zeit habe ich einen Vertrag über den Kauf eines Gebrauchtwagens abgeschlossen. Leider musste ich nun feststellen, dass mir der Verkäufer arglistig falsche Angaben über den Zustand des Fahrzeugs gemacht hat. So wurden mir wichtige Mängel verschwiegen, die nun zu erheblichen Reparaturkosten führen.

Ich fühle mich durch diese arglistige Täuschung sehr unfair behandelt und frage mich, ob ich von dem Vertrag zurücktreten kann. Ich möchte nicht weiterhin für ein Fahrzeug haften, das aufgrund der verschwiegenen Mängel nicht den vereinbarten Zustand hat. Ich mache mir große Sorgen um mein Geld und möchte gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Vertrag rückgängig zu machen und mein Geld zurückzuerhalten.

Ich bitte Sie daher um Ihre rechtliche Einschätzung in dieser Angelegenheit. Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf der ich von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn ich arglistig getäuscht wurde? Welche Schritte müsste ich hierfür einleiten und wie hoch sind meine Erfolgschancen? Ich bin für jede Hilfe und Unterstützung dankbar, da ich mich in dieser Situation sehr unsicher fühle und nicht weiß, wie ich am besten vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Born

Hans Krüger

Sehr geehrte Frau Born,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Kaufvertrags für den Gebrauchtwagen, bei dem Sie arglistig getäuscht wurden. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in dieser unglücklichen Situation sind und sich durch die verschwiegenen Mängel unfair behandelt fühlen. Als Rechtsanwalt für Zivilrecht kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit gerne weiterhelfen.

In Ihrem Fall haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Sie durch arglistige Täuschung zum Vertragsabschluss bewogen wurden. Gemäß § 123 BGB ist ein Vertrag nichtig, wenn er durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag anfechten können und somit die Rückabwicklung des Kaufs und die Erstattung des Kaufpreises verlangen können.

Um von dem Vertrag zurückzutreten, müssen Sie dem Verkäufer gegenüber die Anfechtung erklären. Dabei ist es wichtig, dass Sie die arglistige Täuschung nachweisen können. Dies kann beispielsweise durch Zeugen, Gutachten oder andere Beweismittel geschehen. Es ist ratsam, hierbei die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Nach der Anfechtung des Vertrags haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Zudem können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, um die entstandenen Reparaturkosten und ggf. weitere Schäden, die Ihnen durch die arglistige Täuschung entstanden sind, abzudecken.

Die Erfolgschancen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sind in der Regel gut, sofern Sie die erforderlichen Nachweise erbringen können. Es ist jedoch wichtig, dass Sie schnell handeln und Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen, da diese sonst verjähren könnten.

Ich empfehle Ihnen daher, sich zeitnah anwaltlich beraten zu lassen und die erforderlichen Schritte zur Anfechtung des Kaufvertrags einzuleiten. Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen oder für eine genauere Beratung zur Verfügung.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Krüger, Rechtsanwalt

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