Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Wie kann ich einen Vertrag widerrufen und welche Fristen gelten dabei?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich bin Uwe Brandes und habe kürzlich einen Vertrag über die Lieferung eines neuen Computers abgeschlossen. Leider habe ich nach eingehender Überlegung festgestellt, dass ich den Vertrag gerne widerrufen würde. Als Verbraucher habe ich laut Gesetz ein Widerrufsrecht, aber ich bin mir unsicher, wie ich dieses in Anspruch nehmen kann und welche Fristen dabei gelten.

Der Vertrag wurde vor zwei Tagen online abgeschlossen und ich habe bisher noch keine Zahlung geleistet. Ich habe nun Bedenken, dass ich den Vertrag nicht mehr widerrufen kann, da bereits Zeit vergangen ist. Da ich den Computer doch nicht benötige, wäre es mir sehr wichtig zu wissen, ob und wie ich den Vertrag rechtzeitig widerrufen kann.

Ich möchte gerne wissen, welche Schritte ich unternehmen muss, um den Vertrag wirksam zu widerrufen und ob ich dabei bestimmte Fristen beachten muss. Außerdem wäre ich dankbar für Informationen darüber, ob es bestimmte Formvorschriften gibt, die ich einhalten muss, um den Widerruf wirksam zu machen.

Über Ihre fachkundige Hilfe und Beratung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen, da ich momentan unsicher bin, wie ich am besten vorgehen soll. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Brandes

Konrad Höfer

Sehr geehrter Herr Brandes,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Widerrufs eines Vertrages über die Lieferung eines neuen Computers. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Grundsätzlich haben Verbraucher gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Dieses Widerrufsrecht ermöglicht es Ihnen, den Vertrag innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter den Computer in Besitz genommen haben. Da Sie bisher noch keine Zahlung geleistet haben, beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn Sie den Computer erhalten haben. In Ihrem Fall, wo der Vertrag vor zwei Tagen online abgeschlossen wurde, haben Sie also noch ausreichend Zeit, um den Vertrag zu widerrufen.

Um den Vertrag wirksam zu widerrufen, müssen Sie dem Verkäufer eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zukommen lassen. Diese Erklärung kann schriftlich per Brief, per E-Mail oder sogar telefonisch erfolgen. Es ist jedoch empfehlenswert, den Widerruf schriftlich zu übermitteln, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Es gibt keine speziellen Formvorschriften, die Sie beachten müssen, um den Widerruf wirksam zu machen. Es reicht aus, wenn Sie klar und eindeutig erklären, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Wichtig ist, dass der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist beim Verkäufer eingeht.

Ich empfehle Ihnen daher, umgehend Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und Ihren Widerruf schriftlich zu erklären. Geben Sie dabei an, um welchen Vertrag es sich handelt und dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Widerruf.

Mit freundlichen Grüßen,

Konrad Höfer
Rechtsanwalt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Vertragsrecht

Konrad Höfer