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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kann ich einen Vertrag mündlich abschließen oder muss er schriftlich sein?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Verena Evers und habe eine Frage zum Thema Vertragsrecht. Ich habe kürzlich mündlich mit einem Dienstleister einen Vertrag abgeschlossen, jedoch wurde mir im Nachhinein von Bekannten geraten, dass Verträge immer schriftlich festgehalten werden sollten. Jetzt mache ich mir Sorgen, ob mein mündlich abgeschlossener Vertrag rechtsgültig ist oder ob es möglicherweise Probleme geben könnte.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe mit dem Dienstleister über ein Projekt gesprochen und wir haben uns auf die Leistungen und den Preis geeinigt. Alles wurde mündlich besprochen und ich habe dem Dienstleister mein Einverständnis gegeben. Es wurde jedoch nichts schriftlich festgehalten und ich habe auch keine Kopie des Vertrags erhalten.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht sicher bin, ob der mündlich abgeschlossene Vertrag rechtlich bindend ist und ob ich im Falle von Problemen oder Unstimmigkeiten auf der sicheren Seite stehe. Deshalb frage ich mich, ob es notwendig ist, den Vertrag schriftlich zu fixieren und welche Schritte ich jetzt am besten unternehmen sollte, um meine rechtlichen Interessen zu wahren.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob mein mündlich abgeschlossener Vertrag gültig ist und ob es ratsam wäre, ihn schriftlich festzuhalten? Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall, um sicherzustellen, dass meine Vereinbarung mit dem Dienstleister rechtlich abgesichert ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Verena Evers

Konrad Höfer

Sehr geehrte Frau Evers,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob Ihr mündlich abgeschlossener Vertrag rechtsgültig ist und ob Sie im Falle von Problemen ausreichend abgesichert sind. Gerne gebe ich Ihnen dazu ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass mündliche Verträge grundsätzlich genauso rechtsgültig sind wie schriftliche Verträge. Allerdings kann es in der Praxis schwieriger sein, die genauen Vereinbarungen und Bedingungen eines mündlichen Vertrags nachzuweisen. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten kann es daher hilfreich sein, den Vertrag schriftlich festzuhalten.

Es gibt jedoch einige Fallkonstellationen, in denen schriftliche Verträge zwingend erforderlich sind, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften oder Eheverträgen. In Ihrem Fall, bei einem Projekt mit einem Dienstleister, ist es zwar nicht zwingend erforderlich, aber dennoch ratsam, den Vertrag schriftlich zu fixieren. Dadurch haben Sie eine klare und nachvollziehbare Dokumentation der getroffenen Vereinbarungen, die im Streitfall als Beweismittel dienen kann.

Um sicherzustellen, dass Ihre Vereinbarung rechtlich abgesichert ist, empfehle ich Ihnen, den Dienstleister um einen schriftlichen Vertrag zu bitten. Darin sollten alle wesentlichen Punkte wie Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Fristen und weitere Bedingungen schriftlich festgehalten werden. Es ist wichtig, dass beide Parteien den Vertrag unterzeichnen und je eine Kopie erhalten.

Sollte der Dienstleister einer schriftlichen Vereinbarung nicht zustimmen, können Sie alternativ ein Bestätigungsschreiben aufsetzen, in dem die getroffenen Vereinbarungen nochmals schriftlich festgehalten und von beiden Seiten bestätigt werden. Auch E-Mails können in manchen Fällen als Beweismittel dienen, wenn darin die Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein mündlich abgeschlossener Vertrag grundsätzlich rechtsgültig ist, aber es in Ihrem Interesse liegt, diesen schriftlich zu fixieren, um im Streitfall abgesichert zu sein. Ich empfehle Ihnen daher, den Vertrag schriftlich festzuhalten und alle wichtigen Punkte darin zu dokumentieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt und eine gute Zusammenarbeit mit dem Dienstleister.

Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Höfer, Rechtsanwalt

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