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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kann ich von einem mündlichen Vertrag zurücktreten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vertragsrecht,

ich heiße Anneliese Zimmermann und habe eine Frage bezüglich eines mündlichen Vertrags, den ich kürzlich abgeschlossen habe. Ich habe mich auf eine mündliche Vereinbarung mit einem Handwerker geeinigt, der Reparaturarbeiten in meinem Haus durchführen sollte. Leider hat sich die Situation mittlerweile geändert und ich möchte gerne von diesem mündlichen Vertrag zurücktreten.

Die Vereinbarung wurde mündlich getroffen, ohne schriftlichen Vertrag oder sonstige Dokumentation. Der Handwerker hat bereits mit den Arbeiten begonnen, jedoch läuft die Kommunikation zwischen uns nicht reibungslos und ich bin mit der Qualität seiner Arbeit nicht zufrieden. Zudem habe ich Bedenken bezüglich der Kosten und des Zeitrahmens, die nicht klar definiert wurden.

Ich mache mir Sorgen, dass ich aufgrund des mündlichen Vertrags rechtlich gebunden bin und nicht einfach zurücktreten kann. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit für mich, von diesem mündlichen Vertrag zurückzutreten? Welche Schritte sollte ich hierfür einleiten und welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre professionelle Einschätzung zu dieser Situation geben könnten und mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Zimmermann

Konrad Höfer

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des mündlichen Vertrags, den Sie mit einem Handwerker abgeschlossen haben. Es ist verständlich, dass Sie Bedenken haben und sich fragen, ob Sie von diesem Vertrag zurücktreten können. Ich werde Ihnen im Folgenden eine ausführliche Einschätzung der rechtlichen Situation geben und mögliche Lösungsansätze aufzeigen.

Grundsätzlich ist ein mündlicher Vertrag genauso rechtsgültig wie ein schriftlicher Vertrag, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben, die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet sind. In Ihrem Fall haben Sie sich mündlich mit dem Handwerker auf Reparaturarbeiten in Ihrem Haus geeinigt, was als Vertrag im Sinne des Gesetzes gilt.

Allerdings gibt es auch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Vertrag gültig ist. Dazu gehört unter anderem die Einigung über die Hauptpunkte des Vertrags, wie Leistungsumfang, Preis und Zeitrahmen. Wenn diese Punkte nicht eindeutig vereinbart wurden, könnte dies Ihre Position stärken, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten.

Um von einem mündlichen Vertrag zurückzutreten, müssen Sie grundsätzlich die Zustimmung des Vertragspartners einholen. Da es jedoch in Ihrem Fall offenbar Kommunikationsprobleme gibt und Sie mit der Qualität der Arbeit nicht zufrieden sind, könnte es schwierig sein, eine Einigung zu erzielen. In solchen Fällen könnte es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten.

Sie könnten beispielsweise versuchen, mit dem Handwerker über Ihre Bedenken zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, könnten Sie einen Anwalt einschalten, um Ihre Interessen zu vertreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Mögliche Konsequenzen eines Rücktritts könnten beispielsweise Schadensersatzforderungen seitens des Handwerkers sein, wenn ihm durch Ihren Rücktritt ein finanzieller Schaden entsteht.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich in dieser Situation rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und angemessen handeln zu können. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Höfer, Rechtsanwalt für Vertragsrecht

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