Wann ist ein Vertrag nichtig?
Februar 8, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Konrad Höfer
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich bezüglich eines Vertragsabschlusses große Unsicherheiten habe. Ich bin Benjamin Keck, 34 Jahre alt, und arbeite als freiberuflicher Grafikdesigner. Vor Kurzem habe ich mit einem potenziellen Kunden eine mündliche Vereinbarung getroffen, in der es um die Erstellung eines Logos für sein Unternehmen ging. Wir waren uns über alle Details einig und ich habe bereits mit der Arbeit begonnen.
Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass der Kunde nicht gewillt ist, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Er behauptet, dass die mündliche Vereinbarung nicht rechtsgültig sei und er daher nicht verpflichtet sei, mich zu bezahlen. Ich bin besorgt, dass ich meine Arbeit umsonst gemacht habe und keine rechtliche Handhabe habe, um mein Honorar einzufordern.
Daher meine Frage: Unter welchen Umständen ist ein Vertrag nichtig und welche Möglichkeiten habe ich, um mein Recht auf Bezahlung durchzusetzen? Gibt es spezifische Gesetze im Vertragsrecht, auf die ich mich berufen kann? Ich bitte um Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsansätze, um in dieser Situation mein Recht zu wahren.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Keck
Sehr geehrter Herr Keck,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt im Bereich Vertragsrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in eine solche unangenehme Situation geraten sind, aber ich werde mein Bestes tun, um Ihnen bei der Klärung Ihres Falls zu helfen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, unter welchen Umständen ein Vertrag nichtig sein kann. Ein Vertrag kann aus verschiedenen Gründen nichtig sein, darunter fehlende Geschäftsfähigkeit einer Vertragspartei, Verstoß gegen gesetzliche Verbote oder Sittenwidrigkeit, sowie fehlende Formvorschriften. In Ihrem Fall, wenn Sie eine mündliche Vereinbarung getroffen haben, kann die Frage der Nichtigkeit aufgrund fehlender Formvorschriften relevant sein.
Gemäß § 126 BGB müssen bestimmte Verträge, wie beispielsweise ein Vertrag über die Erstellung eines Logos, schriftlich geschlossen werden, um gültig zu sein. Eine mündliche Vereinbarung kann unter Umständen nicht ausreichen, um einen rechtsgültigen Vertrag zu begründen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Formvorschrift, beispielsweise wenn ein Vertrag durch konkludentes Verhalten, also durch stillschweigende Einigung der Parteien, zustande kommt.
In Ihrem Fall ist es wichtig zu prüfen, ob die mündliche Vereinbarung ausreichend klar und eindeutig war, um als rechtsgültiger Vertrag angesehen zu werden. Falls ja, könnten Sie versuchen, Ihr Recht auf Bezahlung durchzusetzen, indem Sie den Kunden schriftlich zur Zahlung auffordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Es gibt im Vertragsrecht bestimmte Gesetze, auf die Sie sich berufen können, um Ihr Recht auf Bezahlung geltend zu machen. Dazu zählen beispielsweise die §§ 611 ff. BGB, welche die Vergütungspflicht des Auftraggebers regeln. Darüber hinaus könnten auch die Grundsätze des Leistungsstörungsrechts, wie beispielsweise die Pflicht zur Vertragstreue, relevant sein.
Um Ihr Recht auf Bezahlung durchzusetzen, empfehle ich Ihnen, zunächst mit dem Kunden in Kontakt zu treten und eine schriftliche Stellungnahme zu seiner Weigerung zur Zahlung zu erhalten. Falls der Kunde weiterhin nicht zahlen möchte, könnten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen, um Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Höfer, Rechtsanwalt
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?