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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kann ich einen geschlossenen Vertrag widerrufen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vertragsrecht,

ich wende mich an Sie, da ich unsicher bin, ob ich einen bereits geschlossenen Vertrag widerrufen kann. Mein Name ist Dietrich Dörr und ich habe kürzlich einen Vertrag über die Lieferung eines neuen Computers abgeschlossen. Leider habe ich nach genauerer Überlegung festgestellt, dass ich den Computer doch nicht benötige, da sich meine finanzielle Situation unerwartet geändert hat.

Der Vertrag wurde vor zwei Wochen online abgeschlossen und die Lieferung soll in den nächsten Tagen erfolgen. Ich habe bereits eine Anzahlung geleistet, bin aber besorgt darüber, dass ich den Vertrag nicht mehr widerrufen kann und somit auf den Kosten sitzen bleibe. Ich habe mich bereits über das Widerrufsrecht informiert, bin mir aber unsicher, ob dieses auch für meinen speziellen Fall gilt.

Meine Frage an Sie ist daher: Kann ich den geschlossenen Vertrag über die Lieferung des Computers noch widerrufen, auch wenn die Lieferung bereits bevorsteht? Gibt es mögliche Lösungen, um mich aus dieser Situation zu befreien und die Anzahlung zurückzuerhalten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu rechtliche Hinweise und Ratschläge geben könnten, damit ich eine klare Handlungsstrategie entwickeln kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Dörr

Konrad Höfer

Sehr geehrter Herr Dörr,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Widerrufs eines bereits abgeschlossenen Vertrages über die Lieferung eines Computers. Ich verstehe Ihre Sorge und werde mein Bestes tun, um Ihnen rechtliche Hinweise und Ratschläge zu geben, um Ihnen bei der Lösung dieser Situation zu helfen.

Grundsätzlich haben Verbraucher ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht bei Verträgen, die online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Dieses Widerrufsrecht ermöglicht es Ihnen, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben oder über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.

In Ihrem Fall haben Sie den Vertrag vor zwei Wochen online abgeschlossen, was bedeutet, dass Sie noch innerhalb der gesetzlichen Frist für den Widerruf liegen. Auch wenn die Lieferung des Computers bevorsteht, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihr Widerrufsrecht entfällt. Sie können den Vertrag also noch widerrufen und die Anzahlung zurückfordern.

Um den Widerruf korrekt durchzuführen, sollten Sie Ihrem Vertragspartner schriftlich mitteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten möchten. Es empfiehlt sich, dies per Einschreiben zu tun, um einen Nachweis zu haben. Nach dem Widerruf sind Sie verpflichtet, die erhaltene Ware zurückzusenden und der Vertragspartner ist verpflichtet, Ihnen die Anzahlung zu erstatten.

Sollte Ihr Vertragspartner den Widerruf nicht akzeptieren oder Schwierigkeiten machen, empfehle ich Ihnen, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die Anzahlung zurückzuerhalten.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie eine klare Handlungsstrategie entwickeln können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Konrad Höfer
Rechtsanwalt für Vertragsrecht

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