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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Verkauf eines Hauses

Sehr geehrte Dame ,sehr geehrter Herr,

Im Oktober wollte ich mein Mehrfamilienhaus verkaufen habe auch einen Käufer gefunden.Aufgrund eines Zufahrtsrechts hat der ev. Käufer abgesagt.Da mein Darlehenvertrag abgelaufen war habe ich mich entschlossen das Haus zu behalten und habe einen neuen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahre unterzeichnet und habe mit dem Umbau
einer Wohnung begonnen.

Kurz nach der Unterzeichnung des Kreditvertrages bekam ich einen Anruf von dem damaligen Interessenten,er würde das
Haus doch kaufen,Aufgrund dessen habe ich noch am letzten möglichen Tag mein Widerspruchsrecht eingereicht.
Der ev. Käufer wollte eigentlich die Angelegenheit im
Dezember beenden,aber Aufgrund von Terminen(Notar,Bank usw.)
Hat`s halt nicht geklappt.
Da der ev. Käufer von Januar bis ca.Ende Februar im Ausland ist und deswegen ein Notartermin erst Anfang März möglich ist,möchte ich Ihnen diese Fragen stellen:

Wie Kann ich mich absichern(mir fehlen Mieteinahmen von 3 Monaten und ev. Zahlungen von meinem Widerspruch)

Wie Formuliere ich einen ev. Vorvertrag ?

Ich bin ein normaler Angestellter und das Haus war damals eine absolute Fehlentscheidung!

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Anliegen ließe sich durch die Fixierung eines Käuferangebotes lösen. Hierfür ist allerdings wiederum die notarielle Beurkundung notwendig. In dem Käuferangebot gibt der in Frage kommende Käufer für ihn verbindlich die Erklärung ab, dass er das bebaute Grundstück kaufen wolle. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer in der Erklärung, dass sein Angebot bis zum Ablauf einer bestimmten Frist gelten solle. Eine solche Erklärung hätte zur Folge, dass der Käufer bis zum Ablauf der in der Erklärung festgelegten Frist an sein Angebot gebunden ist, von daher das Grundstück abzukaufen verpflichtet ist, wenn Sie dass Angebot innerhalb der Frist durch notarielle Erklärung annehmen.

Bindend ist ein solches Angebot - und ein solches Vorgehen damit insgesamt - aber nur, wenn es vor dem Notar erklärt wird. Da der Käufer aber noch im Lande ist, wäre ein kurzfristiger Termin für die Beurkundung wohl noch machbar.

Im Ergebnis rate ich Ihnen zur vollständigen Rechtssicherheit auf die Abgabe eines Käuferangebotes zu bestehen. Liegt ein solches notariell vor, tragen Sie keine Risiken, da dann das Zustandekommen des Verkaufes nur noch von Ihrer Entscheidung abhängt.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Andreas Scholz