Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kaufvertrag Rücktritt

Am 13.09.2009 haben wir auf einer Verbrauchermesse eine Couchgarnitur bestellt.Auf den Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages ist die Lieferung nach Fertigstellung ab Herstellerwerk mit 12-14 Wochen beanschlagt. Einen anderen Liefertermin haben wir nicht bekommen. 14 Wochen waren am 20.12.2009 vorbei.Wir haben dem Hersteller eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt (Laut allgm.Geschäftsbedingungen des Kaufvertages ist eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu.)Die 4 Wochen sind heute abgelaufen. Am Donnerstag dem 14.01.2010 sollten die Garnitur geliefert werden. Der Fahrer hat uns allerdings eine komplett andere (falsche Farbe und Material)Garnitur geliefert. Wir haben diese nicht angenommen.Neue Lieferung soll ???irgendwann??? erfolgen.Können wir jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten oder müssen wir eine neue Frist setzen? Wie sind die gesetzl. Ansprüche falls wir nicht vom Kaufvertag zurücktreten können?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

nach § 323 I BGB i.V.m. § 437 Nr. 2 BGB kann der Gläubiger (Sie) vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einem gegenseitigen Vertrag (hier Kaufvertrag) der Schuldner (Verkäufer) die Leistung nicht (keine Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Termin) oder nicht vertragsgemäß ( Lieferung einer falschen Couchgarnitur ) erbracht hat und der Gläubiger (Sie) dem Schuldner (Verkäufer) erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nachbesserung (in Ihrem Fall 4 Wochen ) bestimmt hat.

Dies ist nach Ihrer Schilderung der Fall. Denn trotz Ihrer Fristsetzung hat der Verkäufer nicht die geschuldete Leistung erbracht, sondern eine falsche Couchgarnitur geliefert.

Also können Sie vom Vertrag zurücktreten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt.

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Vertragsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

vollständiges Profil