Schadenersatz bei Rücktritt von Kaufvertrag
August 16, 2016 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Hallo,
mal angenommen, eine Person bestellt ein Kraftfahrzeug und unterzeichnet den Kaufvertrag. WIderrufsbelehrung alles vorhanden.
Nach 3 Wochen möchte die Person vom Kaufvertrag zurücktreten und ein Kraftfahrzeug, welches ein kleinies bisschen teurer ist, beim selben Händler erwerben.
Das ursprünglich bestellte Frhazeug wird in diesen Tagen parallel dazu hergestellt.
Nun hat der Verkäufer eine 15 % Schadeersatzklausel im Kaufvertrag.
Besteht eine Möglichkeit, diese Schadensersatzansprüche zu umgehen, indem man sich das neue, teurere Auto beim selben Händler bestellt?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Schadenersatzbestimmung ist nur dann gültig, wenn es sich entweder um eine Individualvereinbarung handelt, oder wenn in ihr ausdrücklich steht, dass der Käufer die Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist, oder kein Schaden entstanden ist. (§309 Nr. 5 b) BGB).
Auch wenn die Klausel wirksam ist, kann in dem Kaufvertrag für das teurere Auto vereinbart werden, dass der Schadenersatzanspruch aus dem ersten Vertrag nicht geltend gemacht wird. Das sollte dann ausdrücklich in den neuen Kaufvertrag geschrieben werden.
Wenn der Verkäufer dazu nicht bereit ist, bleibt nur entweder das ursprünglich gekaufte Auto abnehmen, oder den Schadenersatz zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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