Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Schadenersatz bei Rücktritt von Kaufvertrag

Hallo,

mal angenommen, eine Person bestellt ein Kraftfahrzeug und unterzeichnet den Kaufvertrag. WIderrufsbelehrung alles vorhanden.

Nach 3 Wochen möchte die Person vom Kaufvertrag zurücktreten und ein Kraftfahrzeug, welches ein kleinies bisschen teurer ist, beim selben Händler erwerben.

Das ursprünglich bestellte Frhazeug wird in diesen Tagen parallel dazu hergestellt.
Nun hat der Verkäufer eine 15 % Schadeersatzklausel im Kaufvertrag.

Besteht eine Möglichkeit, diese Schadensersatzansprüche zu umgehen, indem man sich das neue, teurere Auto beim selben Händler bestellt?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

die Schadenersatzbestimmung ist nur dann gültig, wenn es sich entweder um eine Individualvereinbarung handelt, oder wenn in ihr ausdrücklich steht, dass der Käufer die Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist, oder kein Schaden entstanden ist. (§309 Nr. 5 b) BGB).

Auch wenn die Klausel wirksam ist, kann in dem Kaufvertrag für das teurere Auto vereinbart werden, dass der Schadenersatzanspruch aus dem ersten Vertrag nicht geltend gemacht wird. Das sollte dann ausdrücklich in den neuen Kaufvertrag geschrieben werden.
Wenn der Verkäufer dazu nicht bereit ist, bleibt nur entweder das ursprünglich gekaufte Auto abnehmen, oder den Schadenersatz zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Vertragsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

vollständiges Profil