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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Rechnung von Privatperson?

A hat von einem Großhändler einen Monteur vermittelt bekommen, der ein elektrisches Teil bei A installieren soll.
Nachdem die Arbeit ausgeführt ist, erfährt A, dass der Monteur zwar beim Großhändler als Monteur angestellt ist, jedoch nicht nebenbei selbständig ist, sodass der Monteur keine Rechnung ausstellen kann. Eine Rechnung vom Grpßhändler ist auch nicht möglich.
Ausgehend von einem Missverständnis bezahlt A den Monteur, da er nicht möchte, dass dieser eine Dienstleistung vollbringt, ohne dafür entlohnt zu werden.
A beschwert sich beim Großhändler über die Art und Weise der Vermittlung, worauf dieser angibt, es handele sich um ein großes Missverständnis.


Kann A. vom Monteur irgendwie dennoch eine Rechnung bekommen bzw. nachfordern, ohne dass dieser selbständig ist bzw. ein Gewerbe angemeldet hat? Es geht ja auch um evtl. Gewährleistungsansprüche.

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

gegen den Willen des A wird es keine Möglichkeit geben, eine Rechnung zu erhalten.

Ich vermute, es geht Ihnen um den Vorsteuerabzug. Möglich wäre hier, dass Ihnen der Großhändler eine Rechnung über die Dienstleistung ausstellt.

Gewährleistungsansprüche haben Sie hier gegen den Großhändler, und zwar einmal, was die gekaufte Sache angeht und zum anderen, was den ordnungsgemäßen Einbau angeht.

Sie sind daher nicht rechtlos, ob mit oder ohne Rechnung des Monteurs.

Ich hoffe, weitergeholfen zu haben. Bei Fragen fragen Sie nach.


Mit freundlichen Grüßen

Scholz
Rechtsanwalt

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Andreas Scholz