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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Handy aus Vertragsverlängerung verkaufen und Frage zu gerootetem Handy.

Guten Tag Herr Rechtsanwalt,

1. Ich möchte ein Handy verkaufen das Teil einer Vertragsverlängerung war. Sprich, ich habe dies für 1€ gekauft und zahle nun monatlich die Raten ab.
1.a Darf ich dieses Handy verkaufen?

2. Ich habe das Handy gerootet ( Dies bedeutet dass ich sämtliche vorinstallierte Apps vom Handy entfernen kann, also vollen Zugriff auf das Handy habe, was ohne root nicht funktioniert ). Jedoch erlischt durch das rooten die Hersteller Garantie.
2.a Ich möchte sicher gehen, dass der Käufer später nicht kommt und sagt dass er davon nichts wisse. Soll ich einen Handschriftlichen Kaufvertrag machen in dem dies explizit genannt wird oder reicht dies wenn ich es in die Anzeige schreibe?

Vielen Dank!

Jan Wilking

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie in Ihrem Fall mit dem Anbieter nicht ausnahmsweise etwas anderes wie z.B. Mietkauf oder einen Eigentumsvorbehalt vereinbart haben (was heutzutage kaum mehr gemacht wird), ging das Handy mit dem Kauf in Ihr Eigentum über und Sie können es auch verkaufen. Unabhängig davon müssen Sie natürlich den Vertrag weiter bedienen, also die monatlichen Nutzungsgebühren für das Netz bezahlen.

Grundsätzlich reicht es, wenn Sie deutlich in die Anzeige schreiben, dass das Handy gerootet wurde (und einen Screenshot der Anzeige zu Beweiszwecken sichern). Zudem sollten Sie auch darauf hinweisen, dass hierdurch die Herstellergarantie und auch Gewährleistung erlöschen kann und Sie keine Garantie oder Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion übernehmen können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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Experte für Vertragsrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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