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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Verjährung Auslandsforderungen

Mein Sohn hatte bis 2008 in Amsterdam BWL studiert und dort auch eine Studienfinanzierung erhalten.

Nun wird für ihn völlig überraschend die Rückzahlung gefordert.

Dabei stellt sich heraus, dass alle vorangegangenen Schreiben, mit denen die Studienfinanzierung zur Rückzahlung gestellt wurde, noch an seine alte Amsterdamer Anschrift gerichtet waren, er sie also nie erhalten hat. Erst jetzt hat er durch Kopien Kenntnis davon erhalten.

Meine primäre Frage nun:

I. Unterliegt diese Rückforderung holländischem oder deutschem (Vollstreckungs- und Verjährungs-) Recht?

Wenn deutsches Recht anzuwenden ist, erübrigen sich die nachfolgenden weiteren Fragen.

Wenn holländisches Recht anzuwenden ist, noch ein paar Details:

Die Rückzahlung wurde mit einem Schreiben aus 2010 fällig gestellt. Die Tilgungszahlungen sollten ab dem 1. Januar 2011 geleistet werden.

II. Ist nun der Rückzahlungsanspruch bereits in 2010 entstanden oder erst mit erster Fälligstellung in 2011?

Stefan Steininger

Sehr geehrter Fragesteller,

die in den Niederlanden durchsetzbare Forderung wird dem Recht der Niederlande unterliegen.

Damit gelten dortige Verjährungsvorschriften.

Die Verjährungsfrist für Geldzahlungen beträgt 5 Jahre.

Dies beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Forderung das erste mal eingeklagt werden könnte, also einen tag nach der Zahlungsfrist. Wenn also Zahlungen in 2011 hätten fließen sollen, so ist dieses Jahr entscheidend.

Hinzu kommt, dass ein konkretes Mahnschreiben die Verjährung - anders als in Deutschland - hemmt.

Daher spricht die erste Prüfung gegen eine erfolgte Verjährung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst helfen.


Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Vertragsrecht

Stefan Steininger