Abwerben von Musikschüler
Juli 29, 2015 | 40,00 EUR | beantwortet von Stefan Steininger
Ich arbeite seit kurzem auf einer Musikschule
Jetzt habe ich für einen möglichen Kunden für die Musikschule eine Probestunde gegeben.
Es besteht keinen unterschriebenen Vertrag zwischen diesen möglichen Kunden und die Musikschule.
Aus verschiedenen Gründen hat dieser Kunde mich gefragt, ob ich außerhalb der Musikschule bei ihm unterrichten.
Meine Frage ist: gilt dies als abwerben von Schüler? (Denn es besteht keine Einschreibung in der Musikschule)
Ich darf (vom Vertrag aus gesehen) übrigens \\\\\\\\\\\\\\\'für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein\\\\\\\\\\\\\\\'
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Fragesteller,
Vertraglich ist die Konkurrenztätigkeit ud das Abwerben (auch Eigenunterricht) verboten.
Hier stellt sich dann die Frage, wie weit dies geht.
Ich denke, derartige Klauseln wird man auch auf das Anbahnungsverhätnis mit dem Schüler ausweiten müssen.
Da Sie selbst offenbar nichts unternommen haben, um den Schüler an sich zu binden und die Gründe in der Schule liegen, kann man sicherlich die Auffsassung vertreten, das Ihr Vorgehen zulässig ist. Jedenfalls werden die vertraglichen Regln nicht verletzt.
Fraglich wird sein, wie die Musikschule reagiert und welche Konsequnzen man zieht. Evtl. wird man dann zulässigerweise keine neuen Aufträge an Sie vergeben.
Unter diesem Gesichtspunkt sollte die eigene Position beurteilt werden.
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