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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Autokauf Angaben zur länge der Anschlussgarantie sind vom Privatverkäufer falsch angegeben worden.

Hallo.

Eckdaten:
Ich habe letztes Jahr ein Auto BJ: 2009 von PRIVAT gekauft.
Abschluss des Kaufvertrages fand in einem Autohaus statt wo die Person arbeitet.
Wagen war auf den Vater zugelassen.

Grund der Frage:
Der Wagen sollte eine Anschlussgarantie bis März 2014 haben. Ist auch in der Anzeige vermerkt
Schriftlich habe ich nichts da die Garantie Auto bezogen ist und über die Gestellnummer im Autohaus abrufbar ist.
Was mir auch im Autohaus gezeigt wurde.

Nun habe ich einen zu 100% Garantiefall und es stellt sich herraus das die Anschlussgarantie nur bis März 2013 war.
Ich habe einen Kaufvertrag von Mobile.de wo unter sonstige Angaben steht \\\\\\\"wie beschrieben.\\\\\\\"
wie Beschrieben = die Anzeige, diese habe ich noch als PDF hier ist auch vermerkt Anschlussgarantie bis März 2014.

Kann ich nun die Reperaturkosten vom Verkäufer einfordern?
Da die Angaben der Anschlussgarantie ja nicht stimmen?

Gruß Marco

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Die für die vertraglichen Leistungspflichten entscheidende Beschaffenheitsvereinbarung des Fahrzeugs kann sich nicht nur aus der Kaufvertragsurkunde ergeben kann, sondern auch aus der dem Kauf vorausgehenden Internetanzeige (vgl. LG Ellwangen, Urteil vom 13.06.2008, Az. 5 O 60/08). Wenn in der Anzeige ausdrücklich mit einer Garantie bis 2014 geworben wurde, dürfte es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handeln, die auch nicht von einem Gewährleistungsausschluss umfasst wäre.

Fehlt einer Kaufsache aber eine zugesicherte Eigenschaft, dann liegt ein Mangel vor, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst. Der Verkäufer haftet dann dafür, dass das Fahrzeug die zugesicherten Eigenschaften hat.

Liegt also ein Garantiefall vor, der bei Vorhandensein der versprochenen Garantie bis März 2014 kostenlos repariert worden wäre, muss der Verkäufer grundsätzlich die jetzt anfallende Reparatur auf seine Kosten im Rahmen Ihres Nacherfüllungsanspruches übernehmen. Sie sollten den Verkäufer daher schriftlich unter Fristsetzung auffordern, für die fehlende zugesicherte Garantie einzuspringen und für eine Reparatur auf seine Kosten zu sorgen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Vertragsrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

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Rechtsanwalt Jan Wilking
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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