Gewährleistung
November 15, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Betreff: Mängel / Gewährleistung, Kaufvertrag vom 16.06.2012
Hyundai Getz / 12 Monate Gewährleistung gem. Kaufvertrag
Das am 16.06.2012 erworbene Fahrzeug mit km-Stand von 72.400 km weißt bereits am 26.10.2012 beim Stand von 76.550 km erhebliche Mängel auf. Das Fahrzeug lässt sich nicht bewegen, da die Kupplung defekt ist.
• Der Händler verweigert die Nachbesserung ohne Begründung. Wie soll man in diesem Fall vorgehen, da keine RSV besteht?
Es wurden 2 Anschreiben mit Frist an Händler mit Rückschein zugesand.(siehe Anlage)
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie sowohl nach dem Kaufvertrag als auch nach § 439 BGB einen Anspruch auf Nachbesserung haben, und der Verkäufer diese ernsthaft verweigert hat, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als vor dem Gericht Klage auf Nachbesserung zu erheben.
Der Antrag würde lauten:
Der Beklagte (Verkäufer) wird verurteilt die Kupplung des KFZ mit dem amtlichen Kennzeichen ..... reparieren zu lassen.
Begründung
Schilderung des Sachverhalts mit Beweisantritt (Kaufvertrag, In Augenschein nehmen des Autos und Ihre Anschreiben) .
Die Gerichts- und Anwaltskosten für den Prozess müssten Sie zwar erst einmal auslegen, aber so wie Sie den Fall schildern, gehe ich davon aus, dass Sie den Prozess gewinnen. Dann muss Ihnen der Verkäufer diese Kosten anschließend ersetzen.
Wenn die Reparatur weniger als 5.000 Euro kostet, ist das Amtsgericht zuständig. Dort können Sie die Klage auch ohne Anwalt einreichen, um das Kostenrisiko zu senken.
Die Vollstreckung nach gewonnenem Prozess läuft dann so, dass Sie auf Antrag ermächtigt werden, die Reparatur in einer Werkstatt auf Kosten des Verkäufers vornehmen zu lassen und der Verkäufer hierfür einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten zahlen muss.
Diesen Vollstreckungsantrag aber erst stellen, wenn Sie ein Urteil gegen den Verkäufer haben
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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