Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Rechnung

Hallo, ich haette eine Frage. Wir haben eine Medizienische Agentur, wo GUS Patienten nach Deutschland vermittelt werden. Am 02.2007 hatter wir einen Pat. der in Muenchen operiert wurde. Alle klinische REchnungen waren in der Hoehe 11 009,05 € leider haben wir ihn in der Endrechnung Betrag in der Hoehe 13.550,00 € angegeben.Diese Woche ist der Pat zu uns gekommen und reklamiert die Rechnung vom 12.03.07.
Bei uns im Vetrag steht:
3. Zahlungsbedingungen.
3.1. Der „Kunde“ leistet die 100%-ge Vorauszahlung des Wertes von medizinischen Dienstleistungen entsprechend der von der „Medtour Service“ gestellten Rechnung innerhalb von fünf Banktagen ab Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages.
3.2. „Medtour Service“ führt die Abrechnungen mit medizinischen Einrichtungen für medizinische Leistungen, die dem Patienten bereitgestellt wurden, selbständig aus.
3.3. Der „Kunde“ leistet die 100%-ge Vorauszahlung des Wertes der zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen des vorliegenden Vertrages bereitgestellt werden (Pos.2.1.6.).
3.4. Sofern sich im Prozess der Bereitstellung der medizinischen Dienstleistungen dem Patienten Umstände ergeben, die die Fortsetzung der ambulatorischen oder stationären Untersuchung und/oder Behandlung erforderlich machen bzw. der Erweisung von zusätzlichen medizinischen Leistungen bedürfen, wird „Medtour Service“ den „Kunden“ innerhalb von drei Tagen über das Eintreten derartigen Umstände in Kenntnis setzen und ihm die zusätzliche Kalkulation und Rechnung zur Bezahlung zuschicken. Wenn der „Kunde“ mit der zusätzlichen Kalkulation einverstanden ist, bezahlt der „Kunde“ die von der „Medtour Service“ gestellte Rechnung innerhalb von drei Banktagen. Andernfalls gewährleistet „Medtour Service“ den Abflug/Abreise des Patienten und seiner Begleitpersonen und setzt den „Kunden“ über das Abflug-/Abreisedatum in Kenntnis.
3.5. Bei begründeter Bedrohung für das Leben und Gesundheit des Patienten ist „Medtour Service“ berechtigt, auf Kosten des „Kunden“ und ohne zusätzliche Abstimmung mit ihm auf der Grundlage der medizinischen Anzeigen die Erweisung der notwendigen medizinischen Dienstleistungen dem Patienten zu organisieren, die der „Kunde“ innerhalb von fünf Banktagen ab Erhalt der Rechnung von der „Medtour Service“ zu bezahlen hat.
3.6. Bei unvollständiger Ausnutzung der Geldmittel, die vom „Kunden“ im Rahmen des vorliegenden Vertrages überwiesen werden, wird der Rest dieser Mittel von der „Medtour Service“ dem „Kunden“ innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Erweisung der medizinischen Leistungen erstattet.

Welche Fristen gelten in diesem Fall? Kann er die Rechnung nach 2 Jahren reklamieren.
Danke
Harasim

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

der Patient hat Ihnen tatsächlich mehr bezahlt, als Sie zu fordern berechtigt waren.

Aus diesem Grunde steht dem Patienten grundsätzlich auch ein Rückforderungsrecht des überzahlten Betrages zu.

Verjährt ist der Rückzahlungsanspruch auch noch nicht. Es gilt hier die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 Abs. 1 BGB, in Ihrem Falle damit am 1.1. 08. Verjährung tritt damit in Ihrem Falle am 31.12.2010 ein.

Dem Auszug Ihrer AGB konnte ich keine Vereinbarung über die Erleichterung der Verjährung entnehmen. Insbesondere würde auch im Falle einer möglichen Verkürzug der Verjährung auf ein Jahr noch nicht dazu führen, dass der Anspruch verjährt wäre, vielmehr endete auch in dann die Verjährung erst mit am 31.12. 09.

Das Rückforderungsbegehren des Kunden ist daher berechtigt.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"Nicht hilfreich da auf meine Frage nur ausweichend geantwortet wurde und meine Nachfrage wurde komplett ignoriert...LEIDER!"
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"Schnelle Beantwortung der 1.Frage"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"Nicht empfehlenswert da ich nun 25Euro aermer aber keine INFO reicher bin..."

Experte für Vertragsrecht

Andreas Scholz