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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz

Ich wurde am 05.06.10 auf der Autostrasse bei San Vittore geblitzt.
Gemessene Geschwindigkeit (118km/h) nach Abzug der Toleranz 112km/h,
erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80km/h, also 32km/h zu schnell.
Nach 2 Wochen kam ein Fragebogen zur Feststellung meiner Personalien, den ich beantwortet habe.
Dei Schweizer Behörden haben mir nun per Einschreiben ein "Strafmandat" über insgesamt 1050 CHF und ein Fahrverbot in der Schweiz von einem Monat zugestellt.
Ich habe nicht vor, die Zahlung zu leisten.
Meine Frage ist folgende:
Da es ja noch kein Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt, können mich die Schweizer belangen und welche Schritte habe ich von der Schweizer Seite noch zu erwarten, wenn ich nicht weiter reagiere. Ich habe nicht vor, in den nächsten 3 Jahren die Schweiz zu betreten.
Und wenn so ein Vollstreckungsabkommen zustande käme, könnten mich die Schweizer rückwirkend belangen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

den Inhalt eines künftigen Vollstreckungsabkommens, kann Ihnen noch keiner sagen. Ein Vollstreckungsabkommen, bei dem Sie rückwirkend belangt werden können, ist möglich. Es würde nicht gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. Denn zu schnell fahren, ist auch in Deutschland bereits verboten gewesen, als Sie in der Schweiz zu schnell gefahren sind.
Bei uns in Deutschland gibt es den § 722 ZPO Vollstreckung ausländischer Urteile. Danach kann die Schweiz an dem Amtsgericht Ihres Wohnorts ein Vollstreckungsurteil beantragen. Sobald das Vollstreckungsurteil des deutschen Gerichts vorliegt, kann die Schweiz auch hier in Deutschland einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung ihrer Geldforderung beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Verkehrsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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