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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Kratzer beim ausparken leider ohne Polizei "geeinigt"

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

Gestern nach einem kurzen Einkauf bin ich auf den Parkplatz zurückgekehrt, auf dem ich mein Auto rückwärts eingeparkt hatte. Neben mir parkte eine Frau, die ihr etwas älteres Fahrzeug vorwärts eingeparkt hatte, sie saß bereits im Auto, dies hatte ich jedoch nicht bemerkt. Ich öffnete die hintere Tür meines Autos und packte meine 2 Einkaufstüten auf die Rücksitzbank. Die Frau begann ihr Auto rückwärts auszuparken, ich bemerkte dies und schloss die Hintertür, damit sie ausparken konnte und mein Auto nicht berührte. Sie ist ein Stück zurück gefahren, die „Gefahr“ war somit für mich vorbei, ich öffnete meine Vordertür ein Stück (bis zum ersten Einrasten), steckte meinen Kopf in den Innenraum und legte meine Handtasche auf den Beifahrersitz. In diesem Moment hörte ich schon, wie ihr Auto meine Tür berührte. Sie sprang gleich aus ihrem Auto und beschuldigte mich, ob ich es eilig hätte und nicht aufpassen kann. Ich sagte ihr daraufhin, dass ich die Schuld nicht auf mich nehmen werde, da ich ihr ja die Tür nicht in ihr Auto „geschlagen“ habe, ich habe sie nur ein Stück geöffnet und hatte die Tür schon gar nicht mehr in der Hand, als sie wahrscheinlich einfach das Lenkrad noch ein bisschen weiter eingeschlagen hat und somit an meiner Tür entlang geschliffen ist. Für mich war sie schon fast fertig mit ausparken, sonst hätte ich meine Tür ja gar nicht geöffnet und außerdem passt man beim Öffnen einer Autotür automatisch darauf auf, keine Delle in ein fremdes Auto zu machen. Jedenfalls einigten wir uns darauf, die Polizei zu rufen. Die Polizei riet uns zuerst den Parkplatz zu verlassen, da wir unsere Parkscheine schon bezahlt hatten. Das taten wir dann auch und warteten. Wir warteten sehr lange und die Frau erzählte mir, dass ihr kranker Mann nach der Nachtschicht jetzt darauf wartete, endlich von ihr abgeholt zu werden. Ich ließ mich zuerst nicht davon beeindrucken aber nach ca. einer Stunde lenkte ich ein. Wir riefen die Polizei erneut an und man sagte uns, dass die Polizisten alle im Einsatz sind und es schon noch etwas dauern würde. Nach einigem Hin und Her entschieden wir uns, es unter uns zu regeln, da an meinem Auto so gut wie überhaupt nichts zu sehen ist und ihr Auto alt ist und 1 Kratzer ca. 5 cm an der Stoßstange und einen ca. 5 cm Kratzer an dem Kotflügel abbekommen hat. Wir bestellten die Polizei ab und fuhren gemeinsam zu einer Werkstatt ihrer Wahl und wollten uns einen Kostenvoranschlag geben lassen, die Mechaniker hatten jedoch leider Mittagspause. Ich bot ihr noch eine andere Werkstatt an aber sie erzählte weiter von ihrem Mann, der die ganze Zeit in der Kälte saß. Nun einigten wir uns darauf, dass sie ihren Mann abholt, in eine Werkstatt fährt, sich einen Kostenvoranschlag geben lässt und mich anruft und wir weiter gemeinsam überlegen. Ich sagte noch zu ihr, dass ich hoffe, dass sie mich nicht über den Tisch ziehen würde. Sie versprach es mir. Abends dann rief sie mich an und erzählte mir, dass sie das Auto in einer Werkstatt vorgestellt hat, es würde aber etwas teurer werden, da die Mechaniker alles abbauen müssen und die Lackiererei nicht vor Ort wäre. Außerdem kommen noch die Arbeitsstunden und ein Mietwagen für einen Tag hinzu, da die Teile einen Tag zum Trocknen brauchen und sie ja nur ein Auto hat.
Das Problem ist jetzt, dass ich nicht konsequent genug war, auf die Polizei zu warten, die wahrscheinlich beiden Parteien eine Teilschuld zugesprochen hätte. Ich hätte natürlich die Möglichkeit, alles über meine Vollkaskoversicherung laufen zu lassen, aber ich müsste wahrscheinlich 500 Euro Selbstbeteiligung bezahlen und in der Versicherung steigen. Und das sehe ich nicht ein, wegen 2 kleinen Kratzern an einem alten Auto. Wenn die Frau fair gewesen wäre, hätten wir uns auf vielleicht 200 Euro geeinigt, sie hätte die Kratzer übermalt und gut wäre es gewesen. Zumal ich aus persönlicher Erfahrung auch weiß, dass man die Kratzer einfach etwas abschleifen kann, dann werden sie überlackiert und das sieht aus wie neu und kostet um die 150 Euro im Autohaus. Ich habe jetzt noch keinen Kostenvoranschlag von ihr bekommen aber ich möchte von Ihnen gern ein Rat bekommen, wie ich mich verhalten kann, wenn mir der Kostenvoranschlag zu hoch ist und sie mir gar nicht entgegen kommt. Sollte ich ihr mit einem Anwalt drohen?
Bin ich komplett im Unrecht und würde sowieso alles bezahlen müssen?
Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Vielen lieben Dank für Ihren Rat.

Mit freundlichen Grüßen

Josephine Weich


E-Mail: josy301@yahoo.de

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Dass Sie die Polizei wieder abbestellt haben ist nicht problematisch in Bezug auf die Mitverschuldensfrage, sofern Sie noch andere Zeugen hier für haben. Hiervon gehe ich nach Ihrer Sachverhaltsschilderung allerdings nicht aus.

Grundsätzlich sind Sie als Schädigerin dazu verpflichtet, den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestanden hat. Sie brauchen die Gegenseite aber nicht besser zu stellen als vorher. Sofern es sich nämlich um ein altes Fahrzeug gehandelt hat und dieses also durch die Neulackierung eine Wertsteigerung erfahren würde, müsste die Unfallgegnerin sich einen so genannten Abzug neu für alt gefallen lassen, was zu einer Reduzierung des von Ihnen zu zahlenden Betrages führen wird.

Unabhängig davon hat Sie eine so genannte Schadensminderungspflicht, darf also grundsätzlich nicht die teuerste Variante auwählen. Sofern der Kostenvoranschlag also überhöht sein sollte, sollten Sie diesen zurückweisen und einen eigenen Kostenvoranschlag einholen und diesen anbieten. Gegebenenfalls reicht hier auch die von Ihnen angesprochene wesentlich kostengünstigere Reparaturvariante aus.

Sollte eine Einigung insoweit nicht erzielbar sein, sollten Sie einen im Verkehrsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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