Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Schmerzensgeld

Ich hatte vor 4Jahren und 3Monaten einen Unfall.100%meine Schuld. Am 14.01.10 hab'ich einen Brief(die Klage)vom Gericht bekommen.Der Geschädigter(sein Anwalt) verklagt mich und meine Versicherung auf Schmerzensgeld.Er hat im Januar 2006 1.500€ Schmerzensgeld bekommen,stellt aber einen Anschpruch auf 4.000€.Durch den Unfall ist ein Riss in der Lünge enstanden.Es liegen die Berichte von den Ärtzten vor,das er geheilt ist.Die Versicherung bezieht sich auf die Ärtzl.berichte.Ich soll innerhalb von 14 Tagen schriftlich antworten.Was soll ich tun?Soll ich einen Anwahlt einschalten?Ist es nicht die Sache zwischen der Versicherung und dem Geschädigtem? Mit freundlichen grüßen N.S.

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier muss der Geschädigte den Unfallverursacher und dessen Versicherung gemeinsam verklagen. Allerdings wird hier dennoch nur Ihre Versicherung den Schaden zahlen.

Sie sollten sich hier einen Anwalt nehmen und die Verteidigung gegen die Klage beim Gericht anzeigen. Machen Sie das nicht, ergeht gegen die ein Versäumnisurteil.

Sie können sich hier aber auch ohne Anwalt beim Gericht anzeigen. Sie müssen dies dann aber auch innerhalb der Frist machen.

Wenn Ihnen hier das Schreiben am 14.01.2010 zugegangen ist, dann haben Sie Zeit bis zum 28.01.

Sie können sich auch mit Ihrer Versicherung kurzschließen und eine Taktik zum Vorgehen verabreden. Es ist nur fraglich, ob die Versicherung darauf eingeht.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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