Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Fahrerflucht oder nicht ??

Was muss jetzt beachtet werden ??
Eine Angestellte hatte einen Unfall verursacht und war in Panik 400 meter weitergefahren. Sie hatte vorher nur einen schweren Knall wahrgenommen. Dort stellte sie nach Besichtigung des Fahrzeuges fest, dass sie wohl in einen Unfall verwickelt war. Sie rie dann -unter Schock stehend- ihren Arbeitgeber an und teilte den Unfall mit und erklärte, dass sie jetzt zur Unfallstellle zurückfahren werde. Der Arbeitgeber merkte jedoch dass sie unter Schock stand und untersagte die Fahrt, damit nicht noch mehr passierte. Statt dessen machte er sich auf den Weg um die Angestellte wieder zum Unfallort zu bgeleiten. Das dauerte jedoch gesamt leider so um die 1,5 Stunden. Zwischen Unfall und erneutem Anruf von der Unfallstelle lagen somit ca. 1 1/2 Stunden.
Am Unfallort angelangt, rief sie dann die Polizei und erklärte ihre Beteiligung an dem Unfall. Das wurde dann vor Ort aufgenommen.
Auf dem Erfassungsbogen wurde unter ihrem Namen "Strafverfahren" angeklickt. Die Polizei gab ihr den Führerschein zurück. Was muss jetzt zwingend beachtet werden ??
Wir der Schadenbetrag in diesem Fall von ihr zurückgefordert ?? (Versicherungsforderung)
Was ist zu erwarten ??

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

Fahrerflucht liegt hier nicht vor, da die Unfallverursacherin unter Schock stand, als Sie die 400 m weiter fuhr und den Unfallort wieder erreichte, bevor die Polizei vor Ort war.

Aus Ihrer Schilderung geht leider nicht hervor, ob es nur Sachschaden oder auch Personenschäden gab. Sollte es Personenschäden gegeben haben, kommt fahrlässige Körperverletzung als Straftat infrage. Theoretischer Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre.

Sollte es nur Sachschaden gegeben haben, sehe ich keine Strafbarkeit.

Dafür, dass die Versicherung Geld von ihr zurückfordern könnte, gibt Ihre Schilderung keinen Anhaltspunkt.

Die einzige Folge wird sein, dass sie den Schadensfreiheitsrabat verliert.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort ausschließlich auf Ihrer Schilderung beruht. Durch hinzufügen oder weglassen relevanter Sachverhaltsdetails kann sich auch die rechtliche Bewertung ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Verkehrsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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