Vorladung als Zeuge wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort
Guten Tag,
ich habe als Halter eines Fahrzeuges eine Vorladung von der Polizei in Wuppertal erhalten:
"Ermittlungssache gegen Unbekannt wegen Unerlaubtes Entfernen vom Unfall ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich. Zur Aufklärung des o.g. Sachverhaltes ist die Überprüfung Ihres PKW erforderlich. Bitte bringen Sie Führerschein und Fahrzeugschein mit"
Zu dem in der Vorladung beschriebenen Zeitpunkt war mein Schwiegervater mit meinem Fahrzeug unterwegs.
An meinem Fahrzeug befinden sich vorne rechts leichte frische Lackspuren von einem grünen Fahrzeug. Diese haben wir erst durch die Vorladung entdeckt.
Mein Schwiegervater vermutet wegen einem Müllwagen leicht nach rechts ausgewichen zu sein und meinte gegen einen Bürgersteig gekommen zu sein.
Vermutlich standen auf dem Bürgersteig Fahrzeuge und er hat ein Auto leicht gestriffen und dies für eine Bürgersteigkante gehalten. Darum ist er weiter gefahren und war sich so einem Unfall überhaupt nicht bewusst.
Aus der Vorladung ist keine Straße oder sonst ein Unfallhergang ersichtlich. Ob es sich überhaupt um die o.g. Müllwagen-Situation handelt, ist um Augenblick nur eine Vermutung.
Wie ist nun die sinnvollste Vorgehensweise? Sollte ich Zusammen mit meinem Schwiegervater zu der Vorladung gehen und den o.g. Sachverhalt so zu Protokoll geben? Sollte ich die Aussage Verweigern, weil dadurch ich einen Verwandten belaste. Sollte nicht vorab eine Anwalt erst Akteneinsicht nehmen? Sollte ein Anwalt bei der Zeugenaussage dabei sein?
Vermutlich hat mein Schwiegervater, wenn auch unwissentlich, Fahrerflucht begangen. Es geht nun darum, sich entsprechend richtig zu verhalten, dass die strafrechtlichen Folgen daraus möglichst gering bleiben. Finanziell gab es eh keinen Grund zu einer Fahrerflucht, da das Fahrzeug Vollkaskoversichert ist.
Der hier antwortende Anwalt sollte grundsätzlich den Vorgang auch übernehmen können und wollen. Ich verfüge über eine Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank vorab.