Anhörung im Bußgeldverfahren
April 12, 2011 | 35,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Der auf mich zugelassene PKW wurde außerhalb geschlossener Ortschaften mit 117 km/h bei erlaubten 80 km/h geblitzt (Toleranz abgezogen). Ich bin definitiv nicht gefahren, weil ich zum genannten Zeitpunkt ein Motorrad überführt habe (2 h Dauer). Das Foto im Anhörungsbogen zeigt "Kinnbereich bis Augen" eines (mir bekannten) direkten Verwandten. Das obere Drittel des Gesichts ist durch eine herunter geklappte Sonnenblende verdeckt.
Bezogen auf meine Person werde ich den Verstoß nicht zugeben. Was empfehlen Sie zur verträglichen Fortführung? Sollte ich mein Verweigerungsrecht gemäß §§ 52,55 ausüber? Mein Register in Flensburg weist mich als 45 jährigen, unauffälligen Fahrer aus.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sie sollten hier keine Angaben machen , wenn überhaupt, dann sollten Sie darlegen, dass Sie nicht gefahren sind. Dann müssen Sie aber damit rechnen, dass Sie gefragt werden, wer denn gefahren ist. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine vollständige Aussageverweigerung.
Das Verfahren wurde hier offensichtlich gegen Sie eingeleitet, so dass Sie sich selber nicht belasten müssen.
Ihnen müsste persönlich der konkrete Tatvorwurf nachgewiesen werden, was aufgrund des Fotos nach Ihrer Schilderung voraussichtlich nicht möglich sein wird.
Abschließend kann dieses aus der Ferne ohne Ansicht des betreffenden Fotos aber leider nicht beurteilt werden. Zumindest nach Ihrer Schilderung ist aber eine Überführung aufgrund des Fotos voraussichtlich nicht möglich.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
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